pafl: Richtlinie zur Einführung eines Elternurlaubs
(ots)
Vaduz, 23. April (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Umsetzung der Richtlinie 96/34/EG über die Einführung des Elternurlaubes zuhanden des Landtages verabschiedet. Diese Richtlinie hat das Ziel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen und die Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu fördern. Durch die Richtlinie werden Mindeststandards für einen vom Mutterschutz unabhängigen Elternurlaub geschaffen. Ebenso werden Mindeststandards für einen Pflegeurlaub aufgestellt, nämlich für das Fernbleiben von der Arbeit wegen dringender familiärer Gründe.
Die Richtlinie sieht vor, dass erwerbstätige Frauen und Männer ein individuelles Recht auf Elternurlaub im Fall der Geburt oder Adoption eines Kindes haben, damit sie sich bis zu einem bestimmten Alter des Kindes für die Dauer von mindestens drei Monaten um dieses Kind kümmern können. Dieses Recht soll aus Gründen der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung der Geschlechter prinzipiell nicht übertragbar sein.
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