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Zukunftsperspektive der Oberschule

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Interpellation betreffend die
Zukunftsperspektive für die Oberschule beantwortet und zuhanden des
Landtags verabschiedet. In der Interpellation wurde gefordert, dass
für die Schulleistungsschwächeren eine Schule geschaffen werden muss,
die zukunftsfähig ist und die wieder von breiten Kreisen akzeptiert
wird. Trotz verschiedener Reformen und engagierter Arbeit der
Verantwortlichen und Lehrpersonen konnten bisher einige Hauptprobleme
der Oberschule nicht beseitigt werden.
Die Regierung hat in der Beantwortung der Fragen aufgezeigt, wie
andere Länder auf ähnliche Probleme reagiert haben. In Liechtenstein
wurden in den letzten Jahren verschiedene Arbeiten im Rahmen der
«Qualitätssicherung und -entwicklung» sowie die Lehrplanreform in
Angriff genommen. Auch wurden verschiedene Optimierungsprozesse,
unter anderem die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den
Schularten oder die Vereinheitlichung der Promotion auf der
Sekundarstufe I in die Wege geleitet.
Reformen an der Oberschule alleine können nicht genügend Wirkung
zeigen, es müssen Kooperationen mit den anderen Schularten auf allen
möglichen Ebenen geprüft werden: in organisatorischer Hinsicht, in
der Zusammenarbeit der Schulleitungen und der Lehrerteams, in der
Ausgestaltung der Schülerbeurteilung und der Abschlüsse. Die Frage
der Abschlüsse weist auch darauf hin, dass die Kooperation mit den
Abnehmern der Schulabgängerinnen und Schulabgänger notwendig ist, um
die erforderliche Akzeptanz der Oberschule zu erreichen.
Ist die Sekundarstufe I nach Anspruchniveaus in verschiedene
Schularten gegliedert, müssen die Schülerinnen und Schüler am Ende
ihrer Primarschulzeit auf die Schularten verteilt werden. Dazu
braucht es ein Übertrittsverfahren. Die Erfahrungen zeigen, dass eine
zuverlässig trennscharfe Aufteilung nicht möglich ist; die
Grenzbereiche mit Leistungsüberschneidungen sind relativ gross. Darum
muss diese Schwäche des Übertrittsverfahrens durch eine möglichst
optimale Durchlässigkeit zwischen den Schularten ausgeglichen werden.
Die Regierung legt deshalb Wert darauf, diese ständig zu optimieren,
und hat bereits im letzen Jahr dazu notwendige Änderungen der
entsprechenden Verordnung vorgenommen. Besonders beachtet und
analysiert wird, ob die auch in diesem Jahr festgestellten
Unterschiede in den Zuteilungsquoten der einzelnen Schulbezirke
sachlich begründbar sind und welche weiteren Massnahmen getroffen
werden müssen.
Die derzeit laufenden Auswertungsarbeiten der PISA-Studie könnten
allenfalls noch weitere wichtige Hinweise geben, mit welchen
Massnahmen nicht nur für die Oberschule, sondern für das ganze
Bildungssystem Qualitätsverbesserungen erreicht werden könnten.
Schlussendlich wird auch darauf verwiesen, welche Massnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Lehrpersonen an den
Oberschulen derzeit geprüft werden.
Die Regierung verfolgt insgesamt die Umsetzung des 10-Punkte-
Programms, welches im Rahmen der Diskussion des Landtages im Mai 2000
betreffend der Reform der Sekundarstufe von Abgeordneten eingebracht
worden ist. Verschiedene Punkte, darunter die Partialrevision des
Schulgesetzes zur Oberstufenreform des Gymnasiums oder die stärkere
Gewichtung der sprachlichen und naturwissenschaftlichen Fächer und
die Verbesserung der Durchlässigkeit wurden bereits erledigt, andere
Massnahmen wurden in die Wege geleitet.

Kontakt:

Ressort: Bildungswesen
Regierungschef-Stellvertreterin: Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Schulamt Tel. +423/236 67 51

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 279

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