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Beiträge Liechtensteins an das IKRK

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Mai 2002
Beiträge von insgesamt 250'000 Franken an Hilfsprogramme des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Russischen
Föderation, in der Demokratischen Volksrepublik Kongo, in Angola, in
Kolumbien, im Sudan, in Afghanistan sowie in Israel und den besetzten
Gebieten und Autonomiegebieten beschlossen.
An das Hilfsprogramm in der Russischen Föderation wird ein Beitrag
von 50'000 Franken geleistet. Das IKRK unterstützt im Nordkaukasus
die Vertriebenen und Verwundeten sowie verschiedene
Bevölkerungsgruppen, die unter den Folgen der verschiedenen
bewaffneten Zusammenstösse und Kriege der letzten Jahre zu leiden
haben.
Ein Beitrag von 50'000 Franken geht an das Hilfsprogramm in
Israel, den besetzten Gebieten und den Autonomiegebieten. Das IKRK
ist vor allem darum bemüht, die Achtung des humanitären Völkerrechts,
namentlich der Vierten Genfer Konvention über den Schutz der
Zivilbevölkerung in Kriegszeiten und unter Besatzung,
sicherzustellen.
Ein weiterer Beitrag von 20'000 Franken wird für das Hilfsprogramm
in der Demokratischen Volksrepublik Kongo zur Verfügung gestellt. Das
IKRK leistet dort Soforthilfe für die von diesem Konflikt betroffenen
Bevölkerungsgruppen, um ihr Überleben sicherzustellen und ihnen ihre
Eigenständigkeit zurückzugeben. Ferner unterstützt das IKRK die
Behörden im Bereich der ärztlichen Versorgung der Kriegsverletzten
und der Zivilbevölkerung.
Zudem wird ein Beitrag von 30'000 Franken für das Hilfsprogramm in
Angola bereit gestellt. In den grösseren Städten der Gebiete Huambo,
Kuito und Caala führt das IKRK Programme für die
ärztliche/medizinische Grundversorgung durch, unterstützt den Aufbau
der chirurgischen und pädiatrischen Abteilungen der Spitäler und
sorgt für die Behandlung von Tausenden von Behinderten in den drei
vom IKRK unterstützten Prothetik/Orthetik-Zentren sowie für den
Auf-/Ausbau von Wasserleitungen und Sanitätseinrichtungen.
Mit dem Beitrag von 20'000 Franken an das Hilfsprogramm in
Kolumbien sollen die Aktivitäten des IKRK in diesem Land unterstützt
werden. Das IKRK bemüht sich, bei allen bewaffneten Gruppen und bei
den Behörden eine bessere Achtung des humanitären Völkerrechts -
speziell im Bezug auf Nichtkombattanten - zu erwirken. Ferner leistet
es Soforthilfe für Vertriebene und sonstige Opfer des Konflikts.
Für den Sudan wird dem IKRK ein Beitrag von 30'000 Franken zur
Verfügung gestellt. Das IKRK leistet medizinische Unterstützung für
Kriegsverwundete und überprüft die Bedingungen von Personen, die im
Zusammenhang mit dem Konflikt festgehalten werden.
Ein weiterer Beitrag von 50'000 Franken geht an das Hilfsprogramm
des IKRK in Afghanistan, wo die Schwerpunkte der IKRK-Tätigkeiten auf
dem Schutz der Bevölkerung und den Soforthilfsaktionen zugunsten der
Vertriebenen und der Ansässigen in den von Dürren und Krieg am
meisten betroffenen Gegenden liegen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 263

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