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Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Taliban (Afghanistan)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 23. April 2002 eine Abänderung der Verordnung über Massnahmen  
gegenüber den Taliban (Afghanistan) beschlossen. Die bisherigen  
Sanktionen gegenüber Afghanistan werden aufgehoben bzw. auf  
Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Osama bin Laden,  
der Gruppierung ,Al-Qaida» oder den Taliban beschränkt. Die  
Sanktionen erstrecken sich dabei auf das Verbot der Lieferung von  
Rüstungsgütern, das Ein- und Durchreiseverbot sowie die Sperrung  
von Geldern und den Zahlungsverkehr. Mit dieser  
Verordnungsabänderung werden die Resolutionen 1388 (2002) und  
1390 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen  
umgesetzt.
Die Verordnung tritt am 29. April 2002 in Kraft.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 213

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