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Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Jordanien

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit
Jordanien. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am
21. Juni 2001 in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein und die Schweiz
wenden das Abkommen bereits seit dem 1. Januar 2002 provisorisch an.
Das Freihandelsabkommen ist eines der traditionellen EFTA-
Freihandelsabkommen und umfasst den Industriesektor, die
verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sowie Fische und andere
Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt
damit die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung Jordaniens
und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- Staaten ihre Zölle und
Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, hat
Jordanien für einen schrittweisen Zollabbau zwölf Jahre Zeit.
Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch
nach Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und
Jordanien keine schlechteren Marktzugangsbedingungen haben werden als
die EU. Im Hinblick auf die von der EU geplante Schaffung einer
grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer bis 2010 sind die
EFTA-Staaten bestrebt, durch Freihandelsabkommen mit den Ländern des
Mittelmeerraums gleichwertige Marktzugangsbedingungen für ihre
Unternehmen herzustellen.
Die gleichzeitig zwischen der Schweiz und Jordanien abgeschlossene
bilaterale Vereinbarung im Landwirtschaftsbereich findet aufgrund des
Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Ressort: Äusseres
Regierungsrat: Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres, Tel. +423/236'60'24
Nr. 193

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