Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Jordanien
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Jordanien. Das Abkommen wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens am 21. Juni 2001 in Vaduz unterzeichnet. Liechtenstein und die Schweiz wenden das Abkommen bereits seit dem 1. Januar 2002 provisorisch an.
Das Freihandelsabkommen ist eines der traditionellen EFTA- Freihandelsabkommen und umfasst den Industriesektor, die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte sowie Fische und andere Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung Jordaniens und der EFTA-Staaten. Während die EFTA- Staaten ihre Zölle und Abgaben mit Inkrafttreten des Abkommens vollständig abschaffen, hat Jordanien für einen schrittweisen Zollabbau zwölf Jahre Zeit. Spezielle Bestimmungen stellen sicher, dass die EFTA-Staaten auch nach Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Jordanien keine schlechteren Marktzugangsbedingungen haben werden als die EU. Im Hinblick auf die von der EU geplante Schaffung einer grossen Freihandelszone Europa-Mittelmeer bis 2010 sind die EFTA-Staaten bestrebt, durch Freihandelsabkommen mit den Ländern des Mittelmeerraums gleichwertige Marktzugangsbedingungen für ihre Unternehmen herzustellen.
Die gleichzeitig zwischen der Schweiz und Jordanien abgeschlossene bilaterale Vereinbarung im Landwirtschaftsbereich findet aufgrund des Zollvertrages auch auf Liechtenstein Anwendung.
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