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Beitritt zum Regionalen Schulabkommen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. August
beschlossen, der Vereinbarung vom 1. März 2001 über die Leistung von
Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II
(Regionales Schulabkommen) beizutreten.
Das Regionale Schulabkommen erstreckt sich auf die Ostschweiz und
Zürich und auf das Fürstentum Liechtenstein. Es regelt den Zugang zu
ausserkantonalen Schulen, die Leistung von Schulbeiträgen durch den
Wohnsitzort, die Gleichstellung von Auszubildenden aus dem
Vertragsgebiet und die Abwicklung von Zahlungen. Geregelt wird der
Zugang zu Schulen auf der Sekundarstufe II, soweit nicht besondere
bilaterale Vereinbarungen bestehen.
Im Anhang zum Regionalen Schulabkommen können Schulanbieter
Schulen bezeichnen, die sie der Vereinbarung unterstellen möchten,
und Schulnachfrager können angeben, ob sie davon Gebrauch machen
möchten. Dadurch ergibt sich eine maximale Freiheit sowohl für den
Schulanbieter wie für den Schulnachfrager. Das Regionale
Schulabkommen ermöglicht es, Schulen nachfrage- oder angebotsseitig
zu platzieren und damit einem grösseren Gebiet zugänglich zu machen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Rückfragen:
Ressort: Bildung/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Schulamt (+423/236 67 51)
Nr. 366

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