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Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum reicht Klage in Den Haag ein
Liechtenstein: Deutschland verletzt Völkerrecht
Bundesrepublik erstmals allein vor dem Internationalen Gerichtshof beklagt

Vaduz/Den Haag (ots)

Deutschland muss sich erstmalig allein vor
dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) verantworten: Das
Fürstentum Liechtenstein hat heute Morgen durch seinen
Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, den Düsseldorfer
Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert aus der internationalen Sozietät
Freshfields Bruckhaus Deringer, Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998
eingereicht.
Hintergrund dieser Klage ist die Behandlung liechtensteinischen
Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei durch die
Bundesrepublik. Es wird nach deutscher Rechtsprechung aus dem Jahr
1998 als deutsches Auslandsvermögen behandelt, das zur Begleichung
deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Deutschland
weigert sich bislang, Liechtenstein hierfür zu entschädigen. Der
Internationale Gerichtshof soll nun als zentrale Gerichtsinstanz der
Vereinten Nationen feststellen, dass Deutschland die Regeln des
Völkerrechts verletzt. Die Klageschrift rügt, dass die Bundesrepublik
die Eigenstaatlichkeit des seit 1806 souveränen und in beiden
Weltkriegen neutralen Staates Liechtenstein missachtet und die
Eigentumsrechte seiner Staatsbürger verletzt. Zudem habe es
Deutschland bislang unterlassen, Liechtenstein und seine Staatsbürger
zu entschädigen.
Entsprechend beantragt Liechtenstein beim IGH, die Bundesrepublik
Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären. Sie soll
verurteilt werden, eine Entschädigung für die erlittenen Schäden und
Verluste zu leisten.
Das Fürstentum Liechtenstein sieht sich zur Wahrung seiner
Souveränitätsrechte und im Interesse seiner Staatsbürger zum Gang vor
den Internationalen Gerichtshof gezwungen, da sich die Bundesrepublik
Deutschland nach rund zweijährigen diplomatischen Konsultationen
weigert, auch nur in Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten. Die
Entscheidung über die Einreichung der Klage fiel mit
Regierungsbeschluss vom 23. Januar 2001.
Unmittelbar Geschädigte sind insbesondere eine Reihe
liechtensteinischer Familien, deren Vermögen auf dem Gebiet der
ehemaligen Tschechoslowakei nach 1945 auf der Grundlage der
"Benesch-Dekrete" entschädigungslos enteignet worden war. Betroffen
sind unter anderem erheblicher Land- und Forstbesitz, Häuser und
Schlösser mit Inventar, Kunstgegenstände sowie Wirtschaftsbetriebe.
Die Bundesregierung hat in den diplomatischen Konsultationen den
Standpunkt bekräftigt, dass dieses von den damaligen Machthabern in
der Tschechoslowakei konfiszierte Vermögen liechtensteinischer
Staatsbürger wie deutsches Auslandsvermögen zu behandeln sei und zur
Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden kann. Das
Auswärtige Amt beruft sich dabei auf die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1998.
Die Zulässigkeit der Klage vor dem Internationalen Gerichtshof
ergibt sich aus der "Europäischen Konvention über die friedliche
Beilegung von Streitigkeiten" aus dem Jahr 1957, der sowohl
Deutschland als auch Liechtenstein ohne Vorbehalt beigetreten sind.
Sie ist im Verhältnis der beiden Staaten zueinander am 18. Februar
1980 in Kraft getreten.
Um den Forderungen des Staates und seiner Staatsbürger Nachdruck
zu verleihen, hat Liechtenstein einen hochkarätigen juristischen
Beraterkreis berufen. Neben dem Sonderbeauftragten und
Verfahrensbevollmächtigten, Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert,
gehören die international renommierten Völkerrechtler Professor Dr.
Dieter Blumenwitz (Universität Würzburg), Professor Dr. James
Crawford aus Cambridge (Spezialberichterstatter zum Thema
"Völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit" der International Law
Commission der Vereinten Nationen) sowie Professor Dr. Gerhard Hafner
(Universität Wien) hierzu.
Gleichfalls macht das Fürstentum Liechtenstein von seinem Recht
Gebrauch, für das Verfahren einen "ad hoc-Richter" in den 15-köpfigen
Internationalen Gerichtshof zu berufen. Nominiert wird der weltweit
anerkannte Völkerrechtler und Oxford-Professor Ian Brownlie, der
bereits in einer Reihe von Streitigkeiten vor dem IGH aufgetreten
ist.

Kontakt:

Sonderbeauftragter und
Verfahrensbevollmächtigter
des Fürstentums Liechtenstein
Dr. Alexander Goepfert
- Pressestelle -
Tel. +49 - 211 - 49 79 - 990, - 991, - 992
Fax +49 - 211 - 49 79 - 999
E-Mail: presse@liechtenstein-icj.case.com

Zusätzliche Informationen, aktuelles Foto- und TV-Material finden Sie
auch im Internet unter: www.liechtenstein-icj-case.com

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