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Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Verordnung über die
Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Gewerbebereich im
Europäischen Wirtschaftsraum erlassen. Die Verordnung dient der
Umsetzung der Richtlinie 1999/42/EG des Europäischen Parlaments.
Inhalt der Richtlinie ist das Verfahren zur Anerkennung der
Befähigungsnachweise für die unter die Liberalisierungs- und
Uebergangsrichtlinien fallenden Berufstätigkeiten. Sie dient als
Ergänzung der allgemeinen Regelung zur Anerkennung der
Befähigungsnachweise.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick;
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 71;
Nr. 217 1/797-7113/01, 9. Mai 2001.

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