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KKW Gösgen: Nasslager für abgebrannte Brennelemente

Bern (ots)

Am 26. Juni 2002 hatte die Kernkraftwerk Gösgen-
Däniken AG ein Gesuch um Bau- und Betriebsbewilligung für ein 
Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. Die 
Gesuchsunterlagen werden nun zusammen mit den Gutachten der 
Sicherheitsbehörden vom 26. August bis 24. September 2003 
öffentlich aufgelegt.
Im Kernkraftwerk Gösgen (KKG) besteht zur Zeit ein Nasslager für 
650 abgebrannte Brennelemente. Dieses befindet sich im 
Reaktorgebäude. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, will das KKG 
ein zusätzliches Zwischenlager für 1000 abgebrannte Brennelemente 
bauen. Am 26. Juni 2002 hatte die Kernkraftwerk Gösgen AG daher ein 
Gesuch um Erteilung einer Bau- und Betriebsbewilligung für das 
Nasslager für abgebrannte Brennelemente eingereicht. In der 
Zwischenzeit haben die Aufsichtsbehörden das Projekt überprüft und 
ihre Ergebnisse in sicherheitstechnischen Gutachten festgehalten.
Das Gesuch wird zusammen mit dem Sicherheitsbericht und dem 
Umweltverträglichkeitsbericht sowie dem Gutachten der 
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der 
Stellungnahme der Eidg. Kommission für die Sicherheit von 
Kernanlagen (KSA) vom 26. August bis am 24. September 2003 bei der 
Staatskanzlei des Kantons Solothurn, bei der Gemeindeverwaltung 
Däniken und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern zur 
Einsichtnahme öffentlich aufgelegt.
Gegen die Erteilung der Bewilligung können diejenigen Personen 
und Organisationen Einsprache erheben, die durch den Bau- und 
Betrieb des Nasslagers in besonderem Masse betroffen sind. Die 
Einsprachen sind innert der Auflagefrist beim Bundesamt für 
Energie, 3003 Bern, einzureichen.
Der Bundesrat wird voraussichtlich im Dezember 2003 über das 
Gesuch entscheiden.
Bern, 21. August 2003
Bundesamt für Energie
Auskünfte: Philippe Huber, BFE, Tel.: 031 / 322 56 52

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