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Bundesamt für Statistik

Einführung der Sozialhilfestatistik in der Zentralschweiz

Neuenburg (ots)

Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird
etappenweise in den einzelnen Kantonen eingeführt. Ab Anfang 2002
werden die Sozialdienste der Gemeinden des Kantons Luzern Daten zur
Bestimmung der Zahl der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen, der
Art der gewährten Sozialleistungen, der Dauer der Unterstützung sowie
der familiären Situation der Unterstützten erheben. Die vom Bundesamt
für Statistik (BFS) erstellte Statistik schliesst eine grosse Lücke,
da bisher keine vergleichbaren Daten für die ganze Schweiz zur
Verfügung standen. Sie ist ein wichtiges Instrument für die
Sozialpolitik.
Mit der Einführung der eidgenössischen Sozialhilfestatistik im
Kanton Luzern wird unter anderem eine Forderung aus der kantonalen
Armutsstudie erfüllt.
Notwendige Informationen für die Sozialpolitik
Der soziale, wirtschaftliche und strukturelle Wandel sowie die
steigenden Ausgaben im Sozialbereich erfordern eine permanente
Anpassung der Institutionen der Sozialen Sicherung an die neuen
Anforderungen. Um über die dazu notwendigen Informationen zu
verfügen, haben die Verantwortlichen auf Kantons- und Bundesebene
beschlossen, eine schweizerische Sozialhilfestatistik aufzubauen.
Ziel dieser Statistik ist die Bildung einer zuverlässigen
Informationsbasis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des
Sozialversicherungssystems sowie der Sozialhilfe und zur Behebung von
vorhandenen Schwachstellen. Die Schaffung einer gesamtschweizerischen
Sozialhilfestatistik wurde als Projekt von höchster Priorität in das
statistische Mehrjahresprogramm des Bundes 1999-2003 aufgenommen.
Daten und Fakten zur Armutsbekämpfung
In der kantonalen Armutsstudie vom Februar 1997 wurde bemängelt,
dass im Kanton Luzern keine Sozialhilfestatistik existiert.
Grossrätin Marianne Moser (CVP) hat den Regierungsrat mit einem
parlamentarischen Vorstoss ersucht, entsprechende Daten zu erheben.
Der Regierungsrat hat eine eidgenössische Regelung favorisiert,
welche nun nach langer Vorbereitung realisiert wird.
Ein gemeinsames Projekt von Bund, Kantonen und Gemeinden
Der Aufbau einer gesamtschweizerischen Sozialhilfestatistik ist
ein äusserst komplexes Projekt, gilt es doch, 26 verschiedene
kantonale Sozialhilfegesetze und Vollzugssysteme zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Einführung der Statistik ist eine enge und gut
funktionierende Kooperation zwischen Bund, den Kantonen, Gemeinden
und regionalen Sozialdiensten. Die Kantone, denen viel an den
Ergebnissen liegt, beteiligen sich auch finanziell am Projekt.
Aufgrund dieser statistischen Grundlagen sind Vergleiche zwischen
Kantonen und Regionen möglich.
Die Sozialhilfestatistik ist ein wichtiges Instrument für die
Sozialpolitik der Kantone und Gemeinden. Sie bildet aber auch eine
wichtige Grundlage für die Durchführung des im neuen Finanzausgleich
zwischen den Kantonen vorgesehen soziodemographischen
Lastenausgleichs. Mit den erhobenen Daten wird es möglich sein, die
Wechselwirkungen zwischen den Sozialversicherungen und der
Sozialhilfe zu überprüfen. Sie bietet zudem die Möglichkeit, die
Wirkungen von sozialpolitischen Massnahmen gezielt zu untersuchen.
Aufbau in Etappen
2001 wurde die Statistik in den Kantonen Zürich, Bern, Uri,
Graubünden und Jura eingeführt. 2002/2003 folgen die Kantone der
Zentralschweiz sowie Thurgau, Freiburg, Neuchâtel, Basel-Stadt und
Basel-Landschaft. Ab 2004 werden sämtliche Gemeinden der alle 26
Schweizer Kantone abdeckenden Stichprobe die erforderlichen
statistischen Daten zur Sozialhilfe erfassen. Auf dieser Basis werden
die ersten gesamtschweizerischen Resultate verfügbar sein.
Einführung der Statistik in der Zentralschweiz
Der Kanton Uri hat bereits an der Piloterhebung mitgemacht und im
letzten Jahr haben Uri und Nidwalden mit der Erhebung der Daten
begonnen. 2002 wird die Statistik in den Kantonen Luzern, Schwyz, und
Nidwalden in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Kantonen
eingeführt.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat nun einer
Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Statistik betreffend der
Einführung einer Sozialhilfestatistik im Kanton Luzern zugestimmt.
Besonders erfreulich ist, dass die Sozialhilfestatistik als
gemeinsames Projekt aller Zentralschweizer Kantone eingeführt wird.
Das Bundesamt für Statistik richtet nämlich beim Amt für Statistik
des Kantons Luzern eine Fachstelle ein, welche regional für alle
Zentralschweizer Kantone für die Datenerhebung zuständig ist.
«Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz»
Um die Sozialdienste bei der Einführung der Datenerhebung maximal
unterstützen zu können hat das Bundesamt für Statistik die Fachstelle
Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz beim Amt für Statistik des
Kantons Luzern unter der Leitung von Gian Antonio Paravicini Bagliani
eingesetzt. Die Aufgabe der Fachstelle besteht darin, die Einführung
der Sozialhilfe in den Zentralschweizer Kantonen zu organisieren,
Ausbildungs- und Informationsseminare durchzuführen sowie eine
Hotline zu betreiben. Die Fachstelle erteilt Auskünfte, stellt den
Kantonen auf Anfrage frühzeitig statistische Informationen zur
Verfügung und überprüft die Qualität der von den Sozialdiensten
gelieferten Daten.
Die «Fachstelle Sozialhilfestatistik Region Zentralschweiz» kann
den Kantonen u.a. erste Auswertungen direkt zur Verfügung stellen.
Damit ist sicher gestellt, dass schnell und unbürokratisch aktuellste
Angaben greifbar sind.
Die auf diesen Daten beruhenden Kennzahlen nach Kantonen oder
Regionen sowie spezifische Analysen werden Aufschluss geben über die
Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger bedarfsabhängiger
Sozialleistungen, die Art der gewährten Leistungen, die Ausgaben der
Kantone und Gemeinden für die Sozialhilfe usw. Weiter wird es möglich
sein, die regionale Entwicklung der Sozialhilfeempfänger zu
verfolgen. Auf dieser Basis können die verantwortlichen Stellen den
Bedarf der Gemeinden und regionalen Sozialdienste besser planen, und
es wird möglich sein, neue Problemlagen frühzeitig zu erkennen.
Wenig Aufwand und viel Nutzen
Den Gemeinden soll die Sozialhilfestatistik wenig Aufwand und viel
Nutzen bringen. Für diejenigen Gemeinden, welche bereits mit einem
elektronischen Fallführungssystem arbeiten, sind nur geringfügige
Anpassungen notwendig. Alle anderen Gemeinden erhalten gratis ein
elektronisches Dossierverwaltungssystem. Jede Gemeinde im Kanton
Luzern wird statistisch erfasst werden. Über das weitere Vorgehen
werden alle Gemeinden in den nächsten Tagen informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern freut sich, dass es gelungen
ist, gemeinsam mit allen Zentralschweizer Kantonen ein so grosses
Projekt zu realisieren.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern Bundesamt für Statistik
Informationsdienst

Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS
Leiter der Sektion Soziale Sicherheit
Tel. +41/32/713'65'78

Dr. Tom Priester
Projektleiter Sozialhilfestatistik
Tel. +41/32/713'64'75

Kanton Luzern
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. +41/41/228'60'81

Ivo Lötscher-Zwinggi
Vorsteher Kantonales Sozialamt Luzern
Tel. +41/41/228'57'79

Gian Antonio Paravicini Bagliani
Vorsteher des Amtes für Statistik des Kantons Luzern
Tel. +41/41/228'56'33

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