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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

TCS plädiert für die Abschaffung der Obligatorischen Abgaswartung für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD)

Emmen (ots)

OBD-Technik effizienter als bestehende Abgaswartung
Für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose macht die
obligatorische Abgaswartung keinen Sinn mehr. Der TCS ersucht das
Bundesamt für Strassen um die Befreiung der mit einem
On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgerüsteten Fahrzeuge von der
obligatorischen Abgaswartung. Die On-Board-Diagnose ist wesentlich
effizienter als die obligatorische Abgaswartung, weil der Fahrer
sofort über Fehlfunktionen informiert wird.
Auf den 1. Januar 2001 hat die Schweiz für Personenwagen im
Einklang mit den europäischen Vorschriften wiederum schärfere
Abgasgrenzwerte in Kraft gesetzt und zudem die Ausrüstung mit einem
On-Board-Diagnosesystem (OBD) verlangt. Alle ab 1. Januar 2001 in
Verkehr gesetzten Personenwagen mit Benzinmotor sind mit einem
On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet, das so ausgelegt, gebaut und im
Fahrzeug installiert sein muss, dass es in der Lage ist, während der
gesamten Lebensdauer des Fahrzeuges bestimmte Arten von
Verschlechterungen oder Fehlfunktionen aller abgasrelevanten Teile
anzuzeigen.
In Bezug auf die obligatorische Abgaswartung ist die
On-Board-Diagnose ein Meilenstein des technischen Fortschritts. Neu
werden nämlich die abgasrelevanten Teile permanent überwacht, eine
Verschlechterung oder Fehlfunktionen dem Fahrer angezeigt und im
Steuergerät mit Datum und/oder km gespeichert. Der Fahrer erkennt
somit, wenn an seinem Fahrzeug ein Mangel am Motor oder den
abgasrelevanten Teilen vorliegt. Die vom Fahrzeug nach der
Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige zurückgelegte Strecke ist
jederzeit über diese serielle Schnittstelle des genormten
Datenübertragungssteckers abrufbar. Die gültige Verordnung erlaubt
dem Fahrer trotz Fehlfunktion und gegebenenfalls erhöhtem
Schadstoffausstoss bis zur Reparatur weiter zu fahren.
Die Bussenverordnung sieht bei Überschreitung der vorgeschriebenen
Frist für die obligatorische Abgaswartung Bussen vor. Die Bussen
berücksichtigen nicht, ob das Fahrzeug abgasmässig in Ordnung ist,
oder ob ein Mangel vorliegt. Bei heute gültigen Verordnung wird
lediglich die Einhaltung der Frist geprüft bzw. geahndet.
Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose kann bei den amtlichen
Nachprüfungen, die vier Jahre nach der 1. Inverkehrssetzung, dann
nach drei Jahren und danach alle 2 Jahre fällig werden oder bei
Polizeikontrollen die Fehlfunktionsanzeige überprüft werden. Damit
ist eine ausreichende regelmässige Ueberprüfung der Abgaswerte
gewährleistet. Leuchtet die Fehlfunktionsanzeige, kann  mit einem
handelsüblichen Messgerät unter anderem festgestellt werden, vor wie
vielen Kilometer und/oder welchen Datum ein Mangel aufgetreten ist
und noch nicht behoben wurde. Dies bietet dem Gesetzgeber die
Möglichkeit, jene Autofahrer zu büssen, welche die
Fehlfunktionsanzeige ignoriert haben und bei deren Fahrzeug effektiv
ein Mangel vorliegt, welcher einen übermässigen Schadstoffausstoss
bewirkt.
Auch in der EU sollen mit der On-Board-Diagnose die verschiedenen
Abgasuntersuchungen ersetzt und abgeschafft werden. In Deutschland
und in Oesterreich stehen Entscheidungen in Vorbereitung, dass die
herkömmliche Abgaswartung für Personenwagen mit OBD abgeschafft wird.
Die Kontrolle der OBD und der Abgase erfolgt über die Autoexperten
der Strassenverkehrsämter anlässlich der regelmässig notwendigen
amtlichen Nachprüfungen.
Die hauptsächlichen Verbesserungen der OBD im Massenalltagsbetrieb
ist die Erfassung der unterschiedlichen Fahrbetriebe, während die
Abgaswartung nur den Leerlauf und die erhöhte Drehzahl (ohne Last)
bei betriebswarmem Motor erfasst. Störungen in der Warmlaufphase
werden bei der Abgaswartung nicht erkannt. Die OBD arbeitet genau und
ohne Einfluss des Prüfers und ist daher nicht abhängig vom
Fachwissen, von Emotionellen- und Kundeneinflüssen.
Der TCS ersucht das Bundesamt für Strassen (ASTRA), alle
Personenwagen welche mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet
sein müssen von der obligatorischen Wartungspflicht zu befreien und
die Bussenverordnung entsprechend anzupassen.

Kontakt:

Touring Club Schweiz TCS
Daniel Burch
Tel.: +41 (0)41 267 18 11

Hintergrund
Auf den 1. Januar 1986 hat der Bundesrat die obligatorische
Abgaswartung und Abgasmessung eingeführt. Damit wurde sichergestellt,
dass die Fahrzeuge während der ganzen Lebensdauer ein Minimum an
Schadstoffen ausstossen. In der Einführungsphase mussten noch alle
Personenwagen mit Benzinmotoren jährlich einer obligatorischen
Abgaswartung unterzogen werden. Mit der Änderung der Verordnung vom
22.12.1993 hat der Bundesrat die obligatorische Abgaswartung (VRV Art
59a) dem technischen Fortschritt angepasst und das Intervall für
Fahrzeuge mit Katalysator auf zwei Jahre erhöht sowie die
obligatorische Abgaswartung für Dieselfahrzeuge eingeführt.
Die Qualität der Neuwagen und deren abgasrelevanten Teile wird
laufend verbessert. In der EU sollen die Hersteller von Personenwagen
die Gewährleistung ab dem 1.1.2002 von einem Jahr auf 2 Jahre
erweitern.
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