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Unverständlich: Schweiz will Handelsverbot von Walfleisch lockern

Wädenswil/Zürich (ots)

Gemeinsame Medienmitteilung 
ASMS (Schutz der Meeressäuger) und WWF Schweiz
Die Schweiz will sich an der
internationalen Artenschutzkonferenz (CITES) vom 3. - 15. November
auf die Seite der Walfänger schlagen. Die Schweizer Delegation
unterstützt einen Antrag von Japan, der den Zwergwalen und
Brydeswalen den maximalen Schutz entziehen will. Kommt der Antrag
durch, könnte der Handel mit Walfleisch wieder im grossen Stil
aufgenommen werden. Für die ASMS (Schutz der Meeressäuger) und den
WWF Schweiz ist diese Haltung völlig unverständlich. Die beiden
Umweltorganisationen fordern die Schweizer Delegation auf, sich für
den bisherigen hohen Schutzstatus der beiden Walarten einzusetzen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Schweiz den Walfang-Nationen
unter die Arme greift. Bereits am Spezialmeeting der Internationalen
Walfangkommission (IWC) von Mitte Oktober 2002 hat sich die Schweiz
zusammen mit den Walfang-Ländern für den Beitritt Islands zur IWC
eingesetzt - obwohl Island einen Vorbehalt gegen das Walfangverbot
angemeldet hatte. Prompt hat denn Island auch nach seinem Beitritt
bekannt gegeben, dass es im Sommer 2003 zu sogenannt
"wissenschaftlichen Zwecken" 518 Wale töten will.
Jetzt will die Schweiz erneut den Walfang-Ländern das Wort reden.
Mit der angekündigten Unterstützung des Antrags von Japan an die
CITES-Konferenz in Santiago de Chile stellt sich die Schweiz ins
Abseits. Kein anderer der 160 CITES-Mitgliedstaaten - ausser Japan
selber - hat sich bisher für  die Herabstufung des Schutzes der
Zwerg- und Brydeswale ausgesprochen. Die Schweiz kommt damit dem
Walfangland Japan und anderen am Handel mit Walfleisch und -speck
interessierten Ländern wie Norwegen und Island einmal mehr sehr
entgegen. ASMS und WWF finden die Haltung der Schweiz unbegreiflich.
Bei einer Annahme des Antrags würden neue Schlupflöcher im Handel
mit Walprodukten geöffnet. Bei einer Änderung der Auflistung in den
Anhängen von CITES hat jeder Mitgliedsstaat das Recht, innerhalb
einer bestimmten Frist einen Vorbehalt einzulegen. Würden Zwerg- und
Brydeswale vom Anhang I auf den Anhang II herabgestuft werden, könnte
jeder andere Staat wie z.B. Russland einen Vorbehalt gegen die
Auflistung der Zwergwale im Anhang II einlegen und wäre damit nicht
an alle Vorgaben und Kontrollen der Konvention gebunden.
Die Haltung der Schweiz wird mit wissenschaftlichen Argumenten und
biologischen Kriterien begründet, welche andere CITES-Mitgliedstaaten
offensichtlich nicht teilen. Die Bestandeszahl einer Walart kann im
offenen Meer nur sehr schlecht bestimmt werden, da Wale saisonal
wandern und durch das häufige Abtauchen schwer zu zählen sind. Die
Diskussion über die Populationsgrössen wird auch im
Wissenschaftsausschuss der IWC (Internationale Walfangkommission)
sehr kontrovers geführt. Auch kann der Gefährdungsgrad der Wale durch
vielfältige Umwelteinflüsse, z.B. Chemikalien in der Nahrungskette,
Schiffsverkehr und Beifang in Treibnetzen nicht genau abgeschätzt
werden.
ASMS und WWF fordern die Schweizer Delegation auf, sich für das
Verbleiben der Wale auf Anhang I und deren maximalen Schutz
einzusetzen. Dies würde auch dem Willen des Bundesrates entsprechen,
der sich beim Beitritt der Schweiz zur IWC dafür aussprach, dass die
Schweiz die Gruppe jener Staaten verstärkt, welche in der IWC die
Interessen des Natur- und Umweltschutzes vertreten und nicht die
kommerziellen Interessen der Walfangstaaten.

Kontakt:

ASMS
Sigrid Lüber
Wädenswil
Mobile: +41/79/475'26'87
mailto:slueber@asms-swiss.org
Internet: http://www.asms-swiss.org

WWF
Monica Borner
Zürich
Tel. +41/1/297'22'32
mailto:monica.borner@wwf.ch
Internet: http:// www.wwf.ch

WWF Schweiz
Rebekka Hubacher
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