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EVD: Bundesrat lehnt Initiative für ein Gentechnik-Moratorium ab

Bern (ots)

Der Bundesrat spricht sich gegen die Initiative "für
Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" aus. Diese 
verlangt für die Dauer von fünf Jahren eine Landwirtschaft ohne 
gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Wie der Bundesrat in 
seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ausführt, schützen 
schon die geltenden Bestimmungen Menschen, Tiere und die Umwelt 
umfassend vor Missbräuchen der Gentechnologie. Die Initiative bringt 
nach Meinung des Bundesrates keine zusätzliche Sicherheit, schadet 
jedoch dem Forschungsstandort Schweiz und belastet die 
Aussenhandelsbeziehungen. Den Initianten und Initiantinnen geht das 
Gentechnikgesetz, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, zu wenig weit. 
Sie fordern ein fünfjähriges Verbot sowohl für den Import wie auch 
für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter vermehrungsfähiger 
Pflanzen, Pflanzenteile und von Gentech-Saatgut, welche für die 
landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche 
Anwendung bestimmt sind. Das Verbot würde ebenfalls für gentechnisch 
veränderte Tiere in der Landwirtschaft gelten. Die Einfuhr von 
Gentech-Lebensmitteln jedoch untersagt die Initiative nicht. Sie 
lässt offen, ob eine "gentechnikfreie" Landwirtschaft auch 
entsprechende Verbote bei Futtermitteln, Düngern, 
Pflanzenschutzmitteln und Tierarzneimitteln umfassen müsste. Der 
Bundesrat geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Dem Begehren stellt der Bundesrat entgegen, dass das Gesetz für das 
Einführen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen 
ein Bewilligungsverfahren vorschreibt, das vom Vorsorgeprinzip 
geleitet ist und auch für den Schutz der landwirtschaftlichen 
Produktion, ohne GVO die keine solchen Organismen verwendet, sorgt. 
Das Moratorium erhöht die so erreichte Sicherheit faktisch nicht: 
Die Lebensmittelproduktion mit Ggentechnisch veränderten 
Wirbeltieren in der Landwirtschaft sind ist schon heute verboten. 
Auch würde ein Bewilligungsverfahren für Gentechpflanzen mehrere 
Jahre – und damit vergleichbar ((mindestens so?)) lange wie das 
Moratorium – dauern. Bislang Bis heute ist kein Gesuch für den Anbau 
gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht worden.
Durch das Moratorium droht der Forschungsstandort Schweiz 
international an Ansehen und Interesse zu verlieren. Dies, obwohl 
die Forschung, und damit auch Freisetzungsversuche, vom Moratorium 
nicht direkt betroffen wären. Die unsicheren Perspektiven könnten 
Forschende jedoch zur Abwanderung bewegen und damit zu einem 
Wissensverlust führen, befürchtet der Bundesrat. Zudem müssten mit 
dem wissenschaftlich nicht fundierten begründeten Einfuhrverbot 
Schwierigkeiten in den Aussenhandelsbeziehungen, allenfalls Klagen 
wegen Verletzung von Staatsverträgen, in Kauf genommen werden. Der 
Bundesrat empfiehlt den eidgenössischen Räten deshalb, die 
Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Medienrohstoff
Botschaft: unter 
www.bvet.admin.ch>Lebensmittelsicherheit>Gesetzgebung
Auskünfte:
Olivier Félix,
Abteilungschef Produktionsmittel,
BLW,
Tel. 031 322 25 86
Stephan Häsler,
Stellvertretender Direktor,
BVET,
Tel. 031 323 84 98
Georg Karlaganis,
Abteilungschef Stoffe, Boden, Biotechnologie,
BUWAL,
Tel. 079 415 99 62
Urs Klemm,
Vizedirektor und Leiter Facheinheit Lebensmittelsicherheit,
BAG,
Tel. 031 322 95 03

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