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EVD: Kündigung von Freihandelsabkommen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung; Freihandels- und Agrarabkommen mit Chile

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 28. April 2004 im Zusammenhang
mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der 
Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und 
Ungarn zur Europäischen Union den Änderungen zugestimmt, welche die 
bisherigen vertraglichen Zollpräferenzen der Schweiz gegenüber 
diesen Ländern per 30. April 2004 ausser Kraft setzen. Die mit den 
erwähnten mittel-osteuropäischen Ländern abgeschlossenen 
Präferenzabkommen sind auf den gleichen Zeitpunkt gekündigt worden. 
Ab 1. Mai 2004 gelten für Ursprungswaren aus den neuen EU- 
Mitgliedstaaten die gleichen Zollansätze, wie sie für Waren mit 
Ursprung in der EU angewendet werden.
Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2003 das 
Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Chile und das bilaterale 
Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile genehmigt. 
Gestützt auf diesen Entscheid hat der Bundesrat beschlossen, die 
Abkommen in Kraft zu setzen, sobald die Ratifikation durch Chile 
erfolgt ist. Der Ratifikationsprozess in Chile wurde bereits 
eingeleitet; es wird damit gerechnet, dass die Abkommen im Sommer 
2004 in Kraft treten werden.
Auskünfte:
Urs Jaun,
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
seco,
Tel. 031 323 11 22
Stefan Moser,
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
seco,
Tel. 031 322 24 09

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