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EVD: Grünes Licht für die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes

Bern (ots)

Der Bundesrat will nach den Gesprächen des EVD mit der
EDK die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes fortsetzen. Die 
Gesetzesrevision beinhaltet insbesondere die Überführung der heute 
kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst in die 
Regelungskompetenz des Bundes und die Einführung der zweistufigen 
Ausbildung mit Bachelor– und Masterstudiengängen in den 
Fachhochschulen. Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, den 
Vorentwurf für das revidierte Bundesgesetz zu überarbeiten und bis 
Ende 2003 eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Der Bundesrat 
legte an seiner Mittwochsitzung die Stossrichtung der Botschaft 
fest. Er nahm Kenntnis von den vorgängigen Gesprächen des 
eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) mit der 
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Die Kernpunkte der Teilrevision des FHSG bilden die Erweiterung des 
Geltungsbereiches um die heute kantonal geregelten Fachbereiche 
Gesundheit, Soziales und Kunst und die Einführung der zweistufigen 
Ausbildung mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Im Vordergrund 
steht die Stärkung des Gesamtsystems der Fachhochschulen durch die 
Integration der neuen Fachbereiche. Gleichzeitig dient die Revision 
einer Erhöhung der nationalen und internationalen Kompatibilität und 
Konkurrenzfähigkeit der Abschlüsse durch die Umsetzung der Erklärung 
von Bologna. Ziel ist es, die neuen Fachbereiche ab 2008 
subventionsrechtlich gleich zu behandeln wie die Bereiche Technik, 
Wirtschaft, Gestaltung. Bis 2007 sollen den Fachhochschulen für die 
neuen Fachbereiche im Rahmen der Kredite des Vierjahresprogramms für 
Bildung, Forschung und Technologie (BFT–Botschaft 2004 – 2007) 
jährlich 20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Revisionspunkte sind die Stärkung des dualen Systems 
(berufliche und schulische Voraussetzungen) bei der Zulassung zum 
Fachhochschulstudium und die Schaffung der Grundlagen für ein 
Akkreditierungs- und Qualitätssicherungssystem. Punktuelle 
Änderungen sollen zudem die Autonomie der Träger sowie die 
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Sinne des kooperativen 
Föderalismus stärken.
Die Anliegen der Kantone – namentlich hinsichtlich der Integration 
der GSK-Bereiche in das Fachhochschulgesetz (FHSG) – sollen bei der 
Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfes und der Ausarbeitung der 
Botschaft berücksichtigt und die EDK in die Revisionsarbeiten 
einbezogen werden. Unter anderem wegen der vergleichsweise geringen 
Bundessubventionen für die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst 
(GSK) hatten sich bei der Vernehmlassung zum Vorentwurf eine 
überwiegende Mehrheit der Kantone ablehnend zur Teilrevision des 
FHSG geäussert.
Die Botschaft soll dem Bundesrat bereits im Dezember 2003 zur 
Verabschiedung unterbreitet werden.
Informationen:
www.bbt.admin.ch (Fachhochschulen / Projekte/Dossiers / Teilrevision 
Fachhochschulgesetz)
Auskünfte:
Christophe Hans,
Pressesprecher EVD,
Tel. 031 322 39 60
Helen Stotzer,
Kommunikation Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT),
Tel. 031 322 83 63

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