Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Finanz Departement (EFD)

Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Haftung der Veranstalter von Demonstrationen

Bern (ots)

28. Mai 2003 (EFD) Die Bewilligung von Demonstrationen
darf nicht mit der Verpflichtung verknüpft werden, dass die 
Veranstalter im Hinblick auf allfällige Schäden eine 
Haftpflichtversicherung abzuschliessen haben. Denn die Veranstalter 
können nach geltendem Recht für Schäden nur in Ausnahmefällen 
haftbar gemacht werden. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer 
heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat René 
Vaudroz (FDP/VD). Auch eine Ausweitung der Haftpflicht für die 
Veranstalter verbunden mit einem Versicherungsobligatorium wäre 
problematisch: Die Prämien würden derart hoch ausfallen, dass die 
verfassungsmässig garantierte Demonstrationsfreiheit aus 
finanziellen Gründen in Frage gestellt wäre.
Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel und anderen Grossveranstaltungen 
kommt es regelmässig zu Grossdemonstrationen, die mit hohen 
Sicherheitskosten verbunden sind. In seiner Interpellation vom 4. 
März 2003 hatte Vaudroz angeregt, diese Kosten seien nach dem 
Verursacherprinzip jenem Gemeinwesen zu überbinden, das die 
entsprechenden Bewilligungen erteile. Ausserdem warf er die Frage 
auf, ob die Organisatoren zum Abschluss einer 
Demonstrationshaftpflichtversicherung verpflichtet werden könnten.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass die 
Veranstalter nach geltendem Recht nur ausnahmsweise für 
Demonstrationsschäden haftbar gemacht werden können. Dementsprechend 
käme heute eine Haftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen zum 
Tragen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung 
wäre daher nur sinnvoll, wenn zunächst durch eine Gesetzesänderung 
die Haftung der Organisatoren verschärft würde. Eine solche 
Verschärfung in Verbindung mit hohen Haftpflichtprämien könnte 
jedoch prohibitiv wirken und die Durchführung von Demonstrationen 
faktisch verunmöglichen. Dies wiederum wäre mit der 
verfassungsmässigen Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht zu 
vereinbaren.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Finanz Departement (EFD)
Plus de actualités: Eidg. Finanz Departement (EFD)
  • 28.05.2003 – 11:32

    EFD: Finanzierung neuer Ausgaben: bestehende gesetzliche Grundlagen genügen

    Bern (ots) - 28. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat ist der Auffassung, bereits über ein ausreichendes gesetzliches und institutionelles Instrumentarium zu verfügen, das gewährleistet, dass keine neuen Ausgaben ohne gesicherte Finanzierung beschlossen werden können. Seines Erachtens kann dieses Ziel mit den bestehenden Mitteln erreicht werden. Der Bundesrat ...

  • 28.05.2003 – 11:30

    EFD: Prestations intellectuelles et marchés publics

    Bern (ots) - 28 mai 2003 (DFF) Dans le domaine des "prestations intellectuelles", les dispositions du droit des marchés publics doivent être encore mieux adaptées à la réalité, telle est la réponse que le Conseil fédéral a donnée en l'acceptant à un postulat de Rudolf Joder (UDC/BE). Le conseiller national Rudolf Joder a demandé au Conseil fédéral d'examiner si les prestations intellectuelles ...

  • 28.05.2003 – 11:30

    EFD: Intellektuelle Dienstleistungen im öffentlichen Beschaffungsrecht

    Bern (ots) - 28. Mai 2003 (EFD) Im öffentlichen Beschaffungsrecht sind die Regeln noch besser den Anforderungen der Realität anzupassen - gerade, was den Bereich "intellektuelle Dienstleistungen" angeht. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Joder (SVP/BE), das er entgegengenommen hat. Joder bat den Bundesrat zu ...