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UVEK: 37 neue Objekte im Hochmoorinventar

Berna (ots)

Die erste Revision des Bundesinventars der Hoch- und
Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aus dem Jahre 1991 wurde 
heute vom Bundesrat verabschiedet. Bei den 37 neu ins Inventar 
aufgenommenen Objekten handelt es sich grösstenteils um Moore in 
höheren Lagen. Diese äusserst sensiblen Biotope spielen eine 
wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem wurden 15 
bereits geschützte Objekte vergrössert. Die Änderung der 
Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.
Hochmoore bilden sich auf wasserundurchlässigen Böden und werden 
ausschliesslich durch Niederschläge genährt. Diese nährstoffarmen 
Lebensräume reagieren äusserst empfindlich auf Schwankungen des 
Grundwasserspiegels und Veränderungen der ökologischen 
Rahmenbedingungen. Hochmoore sind Lebensräume für zahlreiche 
spezialisierte Pflanzen- und Tierarten und tragen zum Ausgleich des 
Wasserhaushaltes bei. Allerdings haben im Laufe der vergangenen 
hundert Jahre Torfabbau und Entwässerungen zum Verschwinden 
zahlreicher Moore geführt. Die meisten der heute noch vorhandenen 
Hochmoore befinden sich im Jura, in den Voralpen sowie in den Alpen.
Mit seinem Beschluss hat der Bundesrat die Aufnahme von 37 weiteren 
Objekten in das Bundesinventar gutgeheissen. Diese liegen in den 
Kantonen Obwalden (9), Graubünden (8), Bern (5), Luzern (3), 
Freiburg (3), Schwyz (2) sowie Uri, Glarus, Zug, St. Gallen, Tessin, 
Waadt und Wallis (je 1). Die meisten sind seit längerem bekannt und 
von den betroffenen Kantonen akzeptiert. Einige dieser Gebiete 
stehen bereits unter Schutz, wobei der Bund – gemäss der geltenden 
Lastenverteilung für Biotope von nationaler Bedeutung – zur 
Finanzierung der Schutzmassnahmen beiträgt.
Darüber hinaus wurden 15 weitere, bereits im Inventar aufgeführte 
Objekte in den Kantonen Zürich, Bern, Obwalden, Freiburg, Appenzell- 
Innerrhoden, St. Gallen, Tessin und Waadt vergrössert. Zwei Objekte 
in den Kantonen Nidwalden und Waadt wurden aus dem Inventar 
entlassen. Eine eingehende Untersuchung hatte ergeben, dass ihr 
Regenerationspotenzial äusserst gering beziehungsweise gleich null 
ist. Ihr Zustand war bereits bei der Aufnahme in das Inventar 
schlecht.
Die Änderung der Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft. 
Das Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore ist eines der drei 
Inventare, die auf der Grundlage des Rothenthurm-Artikels erstellt 
wurden. Gemäss diesem Verfassungsartikel, der 1987 in einer 
Volksabstimmung angenommen wurde, müssen Moore und Moorlandschaften 
von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung unter 
Schutz gestellt werden. Das Bundesinventar wurde 1991 vom Bundesrat 
in Kraft gesetzt und umfasste damals 514 Objekte in 23 Kantonen.
Bern, 14. März 2003
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
Carole Gonet, Sektion Schutzgebiete, BUWAL, Tel. 031 322 93 65
Internet:
Änderung der Hochmoorverordnung und Liste der Hoch- und 
Übergangsmoore von nationaler Bedeutung:
www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030314/00692/index.html
BUWAL-Seiten zum Thema Moorlandschaften: 
www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_lrparks/moore/index.html

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