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Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Lehren für künftige Konzessions-Versteigerungen

Bern (ots)

Der Bund soll Lehren aus der Versteigerung der
UMTS-Konzessionen ziehen, jedoch an der Zuständigkeit der
Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom für das
Konzessionsierungsverfahren festhalten. Dies empfiehlt das Eidg.
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in einem
Bericht an die Finanzdelegation. Neu soll der Bundesrat finanzielle
Eckwerte für die Auktionen festlegen können. Das UVEK wird die
nötigen Verordnungsänderungen beantragen.
Das UVEK hat im Zusammenhang mit der Versteigerung der
UMTS-Konzessionen am vergangenen 6. Dezember, die einen Erlös von
knapp über dem Minimalpreis liegenden 205 Millionen Franken
erbrachte, Abklärungen veranlasst. Die ComCom wurde beauftragt, einen
Bericht über den Ablauf der Vergabe und das finanzielle Ergebnis zu
erstatten. Parallel dazu überprüfte eine UVEK-interne Arbeitsgruppe
die bestehenden Kompetenzverteilung. In seiner Beurteilung zuhanden
der Finanzdelegation der Eidg. Räte hält das UVEK fest, die ComCom
habe den Entscheid professionell vorbereitet und korrekt getroffen.
Finanziell vermöge das Ergebnis jedoch nicht zu befriedigen. Deshalb
seien für künftige Auktionen Lehren zu ziehen.
An der Kompetenzverteilung zwischen ComCom und Bundesrat soll
festgehalten werden. Sie bringt eine klare Zuweisung der
Verantwortung für den Konzessionsierungsprozess und vermeidet es, den
Bundesrat in einen Interessenkonflikt als Haupteigentümer der
Swisscom und als Marktregulator zu bringen. Zu prüfen ist, ob der
Bundesrat über die Art des Verfahrens (Auktion oder
Kriterienwettbewerb) entscheiden soll.
Auktion soll abgebrochen werden können
In der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) soll auch das Ziel
eines angemessenen Konzessionserlöses explizit genannt werden. Damit
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Funkkonzession ein
knappes öffentliches Gut ist.
Zudem ist in der FDV .die Möglichkeit vorzusehen, dass der
Bundesrat für jede einzelne Auktion finanzielle Eckwerte festlegen
kann. Damit kann sichergestellt werden, dass die ComCom das Ziel
eines angemessenen Preises berücksichtigt. Schliesslich soll in der
FDV verankert werden, dass die Konzessionsbehörde ein
Ausschreibungsverfahren jederzeit unter gewissen Bedingungen
abbrechen oder die Mindestgebotssumme erhöhen kann.
Straffung des Versteigerungsverfahrens
Das UVEK unterstützt die Absicht des ComCom, künftig mehr
Flexibilität und eine schrittweise Präzisierung der Rahmenbedingungen
vorzusehen. Positiv bewertet wird auch die Absicht für eine zeitliche
Straffung des Vergabeverfahrens sowie der Vorschlag, den letzten
Ausstiegstermin nicht zu nahe bei der Auktion festzulegen.
Das UVEK wird dem Bundesrat die notwendigen Verordnungsänderungen
beantragen sowie die übrigen Umsetzungsschritte in die Wege leiten.

Kontakt:

UVEK - Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation; Presse- und Informationsdienst.

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