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EDI: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Grundsatzentscheide des Bundesrates

Bern (ots)

Der Bundesrat hat von den Berichten und Empfehlungen
zweier Expertenkommissionen zu Systemfragen in der beruflichen 
Vorsorge Kenntnis genommen. Das EDI hatte die Kommissionen im 
vergangenen Jahr zur Prüfung der Themen "Optimierung der Aufsicht" 
und "Rechtsformen der Vorsorgeeinrichtungen" eingesetzt. Der 
Bundesrat hat auf Grund der vorliegenden Resultate die nötigen 
Grundsatzentscheide für die nächste Etappe der Strukturreform in der 
beruflichen Vorsorge gefällt. Die Expertenkommissionen sollen 
zusammengeführt werden und bis 2007 drei Vernehmlassungsvorlagen 
ausarbeiten.
Aufgrund der schwierigen Lage in der beruflichen Vorsorge hat der 
Bundesrat anfangs 2003 ein Arbeitsprogramm zur Sicherung und 
Weiterentwicklung des Systems verabschiedet. Obwohl inzwischen eine 
gewisse Entspannung eingetreten ist, weil sich einerseits die Börsen 
im Jahr 2003 erholt haben und andererseits gesetzgeberische 
Massnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität und zur 
Stärkung der Transparenz getroffen wurden, zeigen die jetzt 
vorliegenden Berichte der Expertenkommissionen, dass in der 
beruflichen Vorsorge mit strukturellen Änderungen zusätzliche 
Verbesserungen erzielt werden können.
Vernehmlassungsvorlage für neues Aufsichtsmodell Auf der Grundlage 
der von der Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht" unter der 
Leitung von Professor Jürg Brühwiler formulierten Empfehlungen soll 
die Aufsicht über die Pensionskassen mit zusätzlichen 
Aufsichtsinstrumenten ergänzt werden, die ein frühzeitigeres Agieren 
bei unvorteilhafter Entwicklung der Finanz- und Anlagemärkte 
ermöglichen. Die Aufsichtsstruktur soll generell gestrafft werden, 
und die heute parallelen Kompetenzen von Bund und Kantonen in der 
direkten Aufsicht sollen eliminiert werden.
Bei der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wird in erster 
Priorität ein regionales Modell weiter verfolgt: Die direkte 
Aufsicht über Vorsorgeeinrichtungen soll inskünftig ausschliesslich 
im Verantwortungsbereich der Kantone liegen. Diese sollen sich auf 
Konkordatsbasis zu Aufsichtsregionen zusammen schliessen. Der Bund 
würde die Aufsicht über die gesamtschweizerisch tätigen 
Vorsorgeeinrichtungen an die Kantone abtreten und nur noch die 
Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge ausüben.
Als Variante mit zweiter Priorität wird auch ein zentralisiertes 
Modell skizziert: Die direkte Aufsicht würde inskünftig 
ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Bundes liegen. Sie 
würde von einer - ausserhalb der Bundesverwaltung angesiedelten - 
mit Zweigstellen operierenden Institution wahrgenommen.
Wie bisher soll die Vorsorgeaufsicht von der Versicherungsaufsicht 
getrennt sein und nicht in die geplante Finanzmarktaufsicht über 
Banken und Versicherungen integriert werden.
Experten für eigene Rechtsform Die Expertenkommission "Rechtsformen 
der Vorsorgeeinrichtungen" unter der Leitung von Professor Hans 
Michael Riemer empfiehlt, dass mittelfristig eine eigene Rechtsform 
für Vorsorgeeinrichtungen geschaffen wird. Sie erwartet davon eine 
Vereinfachung sowie mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für 
alle Betroffenen.
Folgekommission erarbeitet Vernehmlassungsvorlagen Mit einer vom 
Parlament im März 2004 überwiesenen Motion erhielt der Bundesrat den 
Auftrag, eine Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit der Sanierung 
öffentlichrechtlicher Kassen auszuarbeiten. Diese spielen sowohl 
unter dem Aspekt "Aufsicht" als auch unter dem Aspekt "Rechtsform" 
eine Sonderrolle. Im Interesse einer optimalen Koordination der 
gesetzgeberischen Vorarbeiten hat der Bundesrat das EDI daher 
beauftragt, die bisher unabhängig voneinander wirkenden beiden 
Expertenkommissionen zusammenzuführen und eine Folgekommission 
einzusetzen.
Die Folgekommission soll die vorgesehenen strukturellen Reformen in 
drei nach Prioritäten gestaffelten Teilen vorbereiten. Resultat der 
Arbeiten sollen folgende Vernehmlassungsentwürfe sein: 
* Projekt "Aufsicht" bis Ende 2005
* Projekt "Sanierung öffentlichrechtliche Kassen" bis Ende 2006
* Projekt "Rechtsform für Vorsorgeeinrichtungen" bis Ende 2007; 
zuvor nochmals Aussprache im Bundesrat
Die Empfehlungen zur inhaltlichen Stärkung der Aufsicht und 
Oberaufsicht werden bereits vorher umgesetzt, soweit die 
gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür nicht angepasst werden müssen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Tel 031 322 46 40
	Yves Rossier, Direktor
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:
( Bericht Expertenkommission "Optimierung der Aufsicht", April 2004
( Bericht Expertenkommission "Rechtsformen der 
Vorsorgeeinrichtungen", April 2004
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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