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MEDIENROHSTOFF Resultate des Jahresberichtes Monitoring NEE Zahl der Nichteintretensentscheide und betroffene Personen

Vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2005 haben in der 
Schweiz insgesamt 4’450 Asylsuchende einen rechtskräftigen 
Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten und wurden gemäss neuem 
Recht vom Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Davon bezogen im 
Durchschnitt 16 Prozent der Personen Nothilfe.
Für die 4'990 Personen, deren NEE vor dem 1. April 2004 
rechtskräftig war, bezahlte der Bund den Kantonen bis längstens Ende 
2004 ordentliche Sozialhilfe. Ende Dezember 2004 befanden sich noch 
rund 1'200 Personen aus dieser Gruppe der so genannten 
Übergangsfälle in den kantonalen Strukturen.
Irregulärer Aufenthalt und Delinquenz
Die Risiken für die öffentliche Sicherheit sind gering. Die Zahl 
der Anhaltungen ist leicht gestiegen von 553 im 4. Quartal 2004 auf 
668 im 1. Quartal 2005. Die Zahl der Anhaltungen aufgrund von 
Betäubungsmittel- oder Vermögensdelikten ist hingegen im selben 
Zeitraum von 159 auf 119 gesunken. Unter Einbezug der Personen, die 
bereits vor dem 1. April 2004 einen NEE erhalten haben, wurden im 
ersten Quartal 2005 total 1'433 Anhaltungen verzeichnet, 280 davon 
betrafen Betäubungsmittel- und Vermögensdelikte.
Über die gesamte Beobachtungsperiode gesehen sind die Betäubungs- 
mittel- und Vermögensdelikte von 3,1 Prozent auf 7,4 Prozent 
angestiegen. Dieser Anstieg entspricht aber nicht den im Vorfeld 
geäusserten Befürchtungen einer massiven Zunahme der Kriminalität. 
In jedem Quartal waren rund 50 Prozent der Anhaltungen 
ausschliesslich auf illegalen Aufenthalt zurückzuführen. Die 
Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit NEE hat somit zu 
keiner nennenswerten Steigerung der Kriminalität beigetragen.
Nothilfeleistungen der Kantone
Die Kosten der Kantone für Nothilfeleistungen (inklusive 
Gesundheitskosten) an Personen mit NEE von April 2004 bis März 2005 
(2,6 Mio. Franken) sind durch die ausgerichteten Bundespauschalen 
(2,8 Mio. Franken) gedeckt; es entstand somit ein geringer 
Überschuss zu Gunsten der Kantone. Grund dafür ist der stark 
positive Saldo des 2. Quartals 2004. Seither sinken die Saldi der 
Kantone von Quartal zu Quartal. Einerseits geht die Abgeltung des 
Bundes zurück, weil die rückläufigen Gesuchszahlen auch weniger NEE 
und damit auch weniger Nothilfepauschalen zur Folge haben. 
Andererseits steigt die Zahl der Nothilfebeziehenden und die 
Bezugsdauer, dies vermutlich wegen der Wintermonate und als Folge 
der verschiedenen kantonalen Gerichtsentscheide sowie der 
Rechtsprechung des Bundesgerichts in Sachen Nothilfegewährung.
Nicht gedeckt sind die Kosten für die Übergangsfälle. Für diese 
Personen haben die Kantone im ersten Quartal 2005 ca. 1,7 Mio. 
Franken an Nothilfe ausbezahlt. Der Bund entrichtet den Kantonen für 
diese Personen keine zusätzliche Nothilfepauschale, da er für diese 
bis spätestens Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe geleistet hat.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Nachfrage nach Nothilfe in 
Kantonen mit unattraktiven und restriktiven Nothilfekonzepten 
geringer ist als in anderen Kantonen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 031 / 325 93 
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