Die Lotterie- und Wettkommission hat mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Tactilo-Geräte als Lotterie anerkennt
Bern (ots) - Die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat mit Zufriedenheit vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2010 in Sachen Tactilo Kenntnis genommen. In diesem Verfahren standen die Loterie Romande, Swisslos und alle Kantone der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) und dem ...