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Media Service: Schweizer Presserat: WOZ entgeht knapp einer Rüge (Stellungnahme 14/2017)

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15.06.2017 – 12:00  Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa    [newsroom]

Bern (ots) -

Parteien: Sicherheitsdirektion Kanton Zug c. «Wochenzeitung»

Themen: Wahrheitspflicht / Unterschlagen von Informationen / Unterlassene Anhörung

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

«Wochenzeitung» berichtet korrekt über die Ausschaffung einer Flüchtlingsfamilie in Zug

Am 27. Oktober 2016 kritisierte die «Wochenzeitung» unter dem Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln» die Umstände der Ausschaffung einer sechsköpfigen Familie aus Afghanistan. Die Zuger Behörden hatten drei der vier Kinder fremdplatziert sowie Vater und Mutter mit Baby in Haft gesetzt, um die Ausschaffung sicherzustellen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug reichte beim Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die WOZ ein. Sie bemängelte vor allem den Obertitel «Rechtsbrüche im Kanton Zug» und machte geltend, sie hätte zu den Vorwürfen angehört werden müssen.

Der Presserat teilt diese Auffassung nicht. Er sieht im Obertitel knapp keine Verletzung der Wahrheitspflicht. Zwar konzediert er, dass diese Spitzmarke stark zugespitzt ist. Es folgte jedoch der Titel «Eine Ausschaffung mit allen Mitteln», welcher darauf hinweist, dass es im Artikel um die Mittel geht, mit denen die Ausschaffung durchgesetzt wird. Der Lead präzisiert unmittelbar anschliessend, dass den Vorwurf des Rechtsbruchs Politiker und Menschenrechtsaktivisten erheben. Der Leser erfährt somit in der Gesamtheit von Titel und Lead, wer welche Behörden des Rechtsbruchs bezichtigt.

Für den Presserat ist der Vorwurf des Rechtsbruchs zweifelsfrei ein schwerer Vorwurf, der eine Anhörung zwingend notwendig macht. Wenn sich Behörden jedoch weigern, Stellung zu nehmen, können sie sich im Nachhinein nicht darauf berufen, man hätte sie zu einem bestimmten Aspekt anhören müssen. Der Presserat weist die Beschwerde deshalb ab.

Kontakt:

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