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"Meinen Sattel klaut eh keiner!"

 
18.05.2016 – 09:35  Sachverständigenbüro Stephan Ankert    [newsroom]

Mühlen (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
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Es muss ganz schnell gegangen sein! Sättel, Trense, Kandare, Halfter - alles weg! Strick und Schabracken wurden einfach neben den Schrank geworfen. Fingerabdrücke? Fehlanzeige!

Das größte Problem nach einem Einbruch in die Sattelkammer ist für den Eigentümer oft nicht der Verlust bzw. der materielle Wert der Sättel, sondern die Wiederbeschaffung eines neuen Sattels, der exakt mit dem vormals genau auf Reiter und Pferd angepassten entwendeten Sattels übereinstimmt. Ganz zu schweigen von dem ideellen Wert, den ein Reiter nicht nur mit seinem Pferd, sondern auch mit seinem Sattel verbindet.

Die Polizeiberichte dokumentieren es immer wieder. Nicht nur große Gestüte sind betroffen, sondern die kleinen Reiterhöfe und Reitpensionen sind gleichermaßen Zielscheibe von Einbrechern. Wie kann man sich hier optimal schützen?

Die Sicherheit beginnt bereits beim Schrank. Um einen leichten Transport des Schrankes auszuschließen, sollte dieser nicht allzu leicht sein oder gar auf Rollen gebaut sein. Bewährt haben sich alte schwere Bundeswehrschränke mit einen Vorhängeschloss nach DIN EN 12320 der Klasse 4. Das Ziel sollte immer sein, es einem Einbrecher so schwierig zu machen, wie es eben geht. Denn damit steigt zum einen der für den Einbruch benötigte Zeitaufwand und gleichzeitig mit jeder zusätzlichen Sekunde die Gefahr, entdeckt zu werden, und zum anderen verliert der Einbrecher so schnell seine Lust am Einbruch. Die typische Sattelkammer besteht meist aus einer Zugangstür und ein oder zwei Fenstern. Auch hier sollte ein unberechtigter Zugang deutlich erschwert werden, indem durch den Einbau von speziellen Zusatzschlössern oder Fenstergittern eine zusätzliche Absicherung vorgenommen wird.

Dies belegen auch die von der Polizei beschriebenen Erfahrungen. Sobald Fenster und Türen einen mechanischen Einbruchschutz der Widerstandsklasse RC2 oder höher aufweisen, bleibt es in der Regel beim Einbruchversuch. Daraus lässt sich die folgende Regel ableiten: "Mechanischer Einbruchschutz geht vor elektronische Alarmtechnik." Sofern sich die Sattelkammer in einer bestehenden Wohnimmobilie befindet, ist sogar eine Förderung mittels KFW-Zuschuss 455 möglich. Diese bietet für Nachrüstungen einen Zuschuss von bis zu 1.500,- EUR pro Wohneinheit. Die Bedingung ist aber, dass diese Nachrüstung von einem Fachbetrieb ausgeführt wird und im Verwendungsnachweis vom Fachbetrieb dokumentiert wird.

Deshalb folgender dringender Rat vom Fachmann: Informieren Sie sich kompetent, kostenlos und neutral bei einer (kriminal-)polizeilichen Beratungsstelle über Einbruchschutz! Lassen Sie nur geprüfte Sicherheitstechnik von geschulten Fachhandwerkern einbauen! Denn was nützt der beste DIN-geprüfte Einbruchschutz, wenn dieser nur unzureichend installiert wird? "Um die polizeilich empfohlene Sicherheit zu gewährleisten, reicht ein kleines Zusatzschlösschen an nur einigen Fenstern bei Weitem nicht aus", versichert Stephan Ankert (Pferdebesitzer, Geschäftsführer eines Fachbetriebes für Gebäudesicherheit und von der Handwerkskammer Oldenburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Tischlerhandwerk, Mühlen).

Kontakt:

Sachverständigenbüro
Stephan Ankert
Pastor-Vahlending-Str.3
49439 Mühlen