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AFG Arbonia-Forster-Holding AG beantragt der ausserordentlichen Generalversammlung eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsemission im Umfang von rund CHF 200 Millionen

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21.08.2015 – 06:45  Arbonia AG    [newsroom]

Arbon (ots) -

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Diese Pressemitteilung bzw. die darin enthaltenen Informationen sind nicht bestimmt zur (direkten oder indirekten) Weiterverbreitung bzw. Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder irgendeinem anderen Staat, dessen Gesetze eine solche Weiterverbreitung verbieten würden, und stellen kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in solchen Ländern dar.

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Arbon, 21. August 2015 - Der Verwaltungsrat der AFG Arbonia-Forster-Holding AG beantragt der ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 11. September 2015 eine ordentliche Kapitalerhöhung im Umfang von rund CHF 200 Millionen. Unter der Voraussetzung, dass die ausserordentliche Generalversammlung dem Antrag, das Aktienkapital von bisher CHF 76'547'532.60 um bis zu CHF 200'000'001.60 auf maximal CHF 276'547'534.20 nominal zu erhöhen, zustimmt, hat sich das Bankensyndikat unter der Führung der UBS AG und Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ("Berenberg") unter Vorbehalt gewisser marktüblicher Bedingungen verpflichtet, bis zu 47'619'048 neue Namenaktien entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zum Bezugspreis von mindestens CHF 4.20 pro Aktie (entsprechend dem gegenwärtigen Nennwert der AFG-Aktien) fest zu übernehmen und diese den bisherigen Aktionären, unter Wahrung der Bezugsrechte, anzubieten.

Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass es sich bei der maximal zu schaffenden Anzahl neuer Namenaktien um einen Rahmen handelt, der sich auf Grund des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbezugspreises von CHF 4.20 entsprechend dem gegenwärtigen Nennwert der AFG-Aktien ermitteln lässt. Die endgültigen Bedingungen der Bezugsrechtskapitalerhöhung (die endgültige Anzahl der neu auszugebenden Namenaktien, das Bezugsverhältnis sowie der definitive Bezugspreis für die neuen Namenaktien) werden voraussichtlich im Vorfeld der Generalversammlung vom Verwaltungsrat am 11. September 2015 festgesetzt und bekannt gegeben.

Die Artemis Beteiligungen I AG, welche durch Michael Pieper kontrolliert wird, hat sich verpflichtet, die ihr aufgrund ihrer bestehenden Beteiligung zustehenden Bezugsrechte vollständig auszuüben und behält sich zudem vor, ihren Aktienanteil, der gegenwärtig bei 26.7% liegt, durch Zukäufe von weiteren AFG-Aktien oder Bezugsrechten im Markt weiter zu erhöhen, jedoch die Beteiligungsschwelle von 33 1/3% nicht zu überschreiten.

Die Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung (Bezugsrechtshandel und -ausübung, Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister sowie Zahlung des Bezugspreises gegen Auslieferung der neu geschaffenen Namenaktien) ist im Nachgang zur ausserordentlichen Generalversammlung geplant.

Durch die geplante Kapitalerhöhung schafft die AFG die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung der angekündigten Restrukturierung und Repositionierung, welche im Rahmen der Präsentation der Halbjahreszahlen am 13. August 2015 vorgestellt wurden.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung agiert UBS Investment Bank als Sole Global Coordinator und gemeinsam mit Berenberg als Joint Bookrunner. Als weitere Banken agieren die Zürcher Kantonalbank und Bank Vontobel AG als Co-Lead Manager im Bankensyndikat.

Diese Mitteilung und weitere Informationen zur AFG finden Sie auf unserer Website www.afg.ch.

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Dislcaimer:

Diese Publikation dient der Orientierung der Aktionärinnen und Aktionäre der AFG Arbonia-Forster-Holding AG im Hinblick auf die beantragte Kapitalerhöhung und die damit verbundenen, an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 11. September 2015 zu fassenden Beschlüsse.

Diese Publikation ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren noch werden die Wertpapiere, die Gegenstand der hierin enthaltenen Informationen sind, in irgendeiner Jurisdiktion angeboten oder verkauft, in welcher ein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zum Kauf ohne vorherige Registrierung, Zulassung oder Ausnahme von einer Registrierungspflicht unzulässig wäre. Die Wertpapiere, die Gegenstand der in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind, wurden und werden nicht gemäss den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen ohne solche Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht nicht an "U.S. persons" (wie definiert in Regulation S unter dem Securities Act) angeboten oder verkauft werden. Der Emittent der Wertpapiere hat diese nicht in den Vereinigten Staaten registriert und beabsichtigt nicht, eine solche Registrierung vorzunehmen und/oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.

Diese Publikation stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Diese Veröffentlichung gilt nicht als Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a und/oder 1156 OR oder als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange. Das Angebot erfolgt ausschliesslich auf Basis eines zu veröffentlichenden Emissions- und Kotierungsprospektes. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Emissions- und Kotierungsprospektes erfolgen. Der Emissions- und Kotierungsprospekt wird voraussichtlich am 15. September 2015 veröffentlicht werden und bei AFG Arbonia-Forster-Holding AG kostenfrei erhältlich sein.

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Kontakt:

Alexander von Witzleben
CEO und Delegierter des Verwaltungsrats

Felix Bodmer
CFO
T +41 71 447 45 51
felix.bodmer@afg.ch