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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches betreffend Massnahmen zur internationalen Terrorismusbekämpfung verabschiedet

27.01.2015 – 15:56  Fürstentum Liechtenstein    [newsroom]

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Januar den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches und des Bürgerrechtsgesetzes (Terrorismusbekämpfung) verabschiedet.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen der internationalen Sicherheitslage ist auch Liechtenstein - wie die umliegenden Staaten - laufend gefordert, seine innerstaatliche Gesetzgebung zur wirksamen Terrorismusbekämpfung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Stabile sicherheitspolitische Lage

Wenngleich sich Liechtenstein in einer stabilen sicherheitspolitischen Lage befindet und gegenwärtig keine konkreten Hinweise über Kontakte zwischen Personen in Liechtenstein und Sympathisanten einer terroristischen Gruppierung vorliegen, kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass auch Personen in Liechtenstein durch die Propaganda terroristischer Gruppierungen radikalisiert und zu Gewaltaktionen motiviert werden. Auftretenden Radikalisierungsaktivitäten ist daher sowohl durch gesetzgeberische Massnahmen als auch im präventiven Bereich von Beginn an entschieden entgegenzuwirken.

Generelles Organisationsverbot nicht notwendig

Insgesamt besteht nach geltender Rechtslage bereits ein effektives Dispositiv zur strafrechtlichen Verfolgung von Sympathisanten einer terroristischen Gruppierung mit Bezug zu Liechtenstein. Ein Organisationsverbot, wie es beispielsweise die Schweiz kürzlich erlassen hat, ist daher in Liechtenstein nicht notwendig, da Gruppierungen wie Al Qaïda oder der Islamische Staat als terroristische Vereinigungen gemäss Strafgesetzbuch einzustufen sind und damit sowohl die Mitgliedschaft in und die Finanzierung von solchen Gruppierungen wie auch bestimmte Handlungen zur Anwerbung von Kämpfern unter Strafandrohung stehen. Zudem gilt für terroristische Handlungen auch in Liechtenstein das Weltrechtsprinzip im Strafrecht. Ebenso sind aufgrund der bestehenden Bestimmungen im Ausländerrecht und im Heimatschriftengesetz bereits heute Fernhaltemassnahmen möglich.

Massnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung erweitert

Um sämtliche Aktivitäten terroristischer Gruppierungen künftig unter Strafe zu stellen, werden mit der gegenständlichen Vorlage analog der österreichischen Rezeptionsvorlage neue Tatbestände bezüglich der Ausbildung für terroristische Zwecke sowie der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Darüber hinaus soll im Bürgerrechtsgesetz ein neuer Tatbestand zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft eingeführt werden, um auch in diesem Bereich die kompromisslose Ablehnung radikaler und terroristischer Tendenzen zum Ausdruck zu bringen. Daneben wird auch vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Rassismusstrafnorm auf weitere schützenswerte Gruppen auszudehnen, so dass auch die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der Weltanschauung mit Strafe bedroht ist. Die Vorlage schafft ausserdem die Rechtsgrundlage für die noch in diesem Jahr geplante Ratifikation des Europaratsübereinkommens zur Verhütung des Terrorismus.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 27. März 2015.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93