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GUS Group unterstützt Lebensmittelhersteller bei der Umsetzung der neuen EU Lebensmittelverordnung mit GUS-OS Produktpass Product-Life-Cycle Management (BILD)

19.12.2014 – 11:32  GUS Schweiz AG    [newsroom]

Gallen (ots) -

Am 13. Dezember trat die 2011 von der EU verabschiedete neue Lebensmittel-Informationsverordnung in Kraft. Danach sind neben den bisherigen Verbraucherinformationen auf der Verpackung zusätzliche Informationen wie etwa Zutaten und ihre Menge, Herkunftsland oder -ort sowie Angaben zum Brennwert und sechs Nährstoffen ("Big Seven") geregelt. Zutaten, die Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten hervorrufen können, müssen besonders gekennzeichnet werden.

Die GUS Group hat ihre für die Prozessindustrie optimierte Unternehmenslösung GUS-OS Suite mit Blick auf diese Anforderungen frühzeitig gezielt weiterentwickelt. Dazu wurde das Modul GUS-OS Produktpass, in dem praktisch alle Artikeldeklarationsdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts von der Entwicklung bis zum Verkauf zusammengefasst werden können, so ausgebaut, dass sämtliche ab Dezember 2014 geltenden Lebensmittelinformationen erfasst werden können. Zusätzliche logische Verknüpfungen, etwa mit der Qualitätsprüfung, dem Einkauf und der Produktion, sollen sicherstellen, dass die hergestellten Chargen auch tatsächlich mit den Angaben auf den (vorproduzierten) Verpackungen übereinstimmen.

Auch die erst ab Dezember 2016 verpflichtend notwendigen Angaben zu den sogenannten "Big Seven" können bereits in der GUS-OS Suite erfasst werden. Hierbei handelt es sich um:

   - den Brennwert und
   - die sechs klassischen Nährstoffe sowie
   - die Herkunfts- und Schlachtinformationen bei Fleisch und
   - die Herkunft des wesentlichen Zusatzstoffes

Wer die Vorteile eines Vorreiters nutzen möchte und schon heute freiwillig diese zusätzlichen Informationen auf die Verpackung bringt, muss das bereits in der von der EU-Verordnung vorgegebenen Form tun, was mit der GUS-OS Suite möglich ist.

Während alle noch nach der alten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung produzierten Verpackungen verbraucht werden dürfen, muss jede neu hergestellte Verpackung den verschärften Vorschriften entsprechen. Hieraus ergeben sich zwei Handlungsfelder: "Zunächst einmal ist das Designproblem zu lösen, da die Verordnung vorgibt, dass alle zusätzlichen Informationen in einem Sichtfeld erfassbar sein sollen. Es ist aber ebenfalls ein datentechnisches Problem, das die GUS Group jetzt mit der Erweiterung des Moduls GUS-OS Produktpass gelöst hat", befindet Detlev Harmssen, Produktmanager Food/Logistik. "Gleichzeitig beobachten wir einen großen Informationsbedarf hinsichtlich der operativen Umsetzung der neuen Verordnung."

Dazu hat die GUS Group jetzt ein gesondertes Beratungspaket geschnürt, mit dem Unternehmen bei der Ausgestaltung und Umsetzung notwendiger Maßnahmen gezielt unterstützt und begleitet werden.

Unternehmenshintergrund: Die GUS Group (Gesellschaft für Unternehmensberatung und Software) ist führender Anbieter von Unternehmenssoftware (ERP-Lösungen) mit Schwerpunkt in den Branchen Pharma, Food, Chemie, sowie bei Komplettlösungen für den Handel und Logistik-Systeme. Die GUS Group entwickelt, vertreibt und implementiert Lösungen für den gesamten Business Cycle: ERP, Qualitätsmanagement, Lieferanten- und Kundenanbindung (SCM, EDI), Kundenbindung (CRM), Datenanalyse (MIS/BI), Warenwirtschaft/Lager, Rechnungswesen und HRM.

Kontakt:


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Telefon : +41 71 242 71 00
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