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EBKK: Nein zu Planungsbericht Übertrittsverfahren - Ja zu Vereinbarung Diplomanerkennung

20.10.2014 – 15:49  Staatskanzlei Luzern    [newsroom]

Luzern (ots) -

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates will den Übertritt von der 3. Sekundarklasse in Kurzzeitgymnasium auch weiterhin ermöglichen. Sie nimmt den entsprechenden Planungsbericht ablehnend zur Kenntnis. Dem Beitritt zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen stimmt die Kommission zu.

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen Planungsbericht über die Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I und von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium vor (B 117). Er erachtet es im Hinblick auf die Bildungseffizienz als richtig, wenn der Übertritt neu in der Regel nur noch nach der 2. Sekundarklasse stattfinden würde. In erster Linie sähe der Regierungsrat mit dieser Anpassung eine strukturelle Optimierung des Bildungssystems. Der Kanton würde seine Kosten ab dem Schuljahr 2020/2021 um 2,3 Millionen Franken senken können, hingegen würden Mehrkosten bei den Gemeinden anfallen.

Der Übertritt in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium nach der 6. Klasse ist in der Bildungskommission unumstritten. Die EBKK spricht sich jedoch grossmehrheitlich gegen das Vorhaben des Regierungsrates aus, dass ein Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nur noch von der 2. Sekundarschule möglich sein soll. Aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht müssen die Türen zum Kurzzeitgymnasium auch noch nach der 3. Sekundarschule offen stehen. Dieser Weg beansprucht etwas mehr Zeit. Aus Sicht der Bildungskommission erweist er sich jedoch oft als wichtig und gewinnbringend im Leben.

Beitritt zur Interkantonalen Diplomanerkennungsvereinbarung

Die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (Diplomanerkennungsvereinbarung) regelt die Anerkennung kantonaler und ausländischer Abschlüsse für alle Ausbildungen und Berufe, deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die Änderungen bringen keine Nachvollzugsregelungen für den Kanton Luzern mit sich. Finanziell werden die Kantone durch die neue Gebührenregelung eher entlastet.

Die EBKK stimmt der Vorlage (B 118) einstimmig zu. Die Diplomanerkennungsvereinbarung hat sich als wichtiges Instrument der interkantonalen Freizügigkeit im Bildungs- und Gesundheitsbereich bewährt. Die vorgesehenen Änderungen gewähren eine Anpassung der Vereinbarung an die aktuellen bundesrechtlichen Verhältnisse und sind auch im Interesse des Kantons Luzern.

Die Beratungen zum Planungsbericht Übertrittsverfahren und zum Beitritt Diplomanerkennungsvereinbarung sind für die November-Session des Kantonsrates traktandiert.

Kontakt:

Adrian Bühler
Vizepräsident Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK)
079 502 61 72