MedienmitteilungCOS Computer Systems AG Baden: Adhoc Stellungnahme: Nichtbestehen einer Angebotspflicht2010-06-08T07:00:00Baden (ots) - - Hinweis: Die komplette Stellungnahme kann kostenlos im
pdf-Format
unter http://presseportal.ch/de/pm/100019250 heruntergeladen
werden -Der Verwaltungsrat der COS Computer Systems AG Baden nimmt auf
Einladung der Übernahmekommission zum Antrag von Herrn Johannes
Hubertus Jozef Maria Kelders ("Antragsteller") betreffend
Nichtbestehen einer Angebotspflicht des Antragstellers gemäss Art. 32
BEHG, eventualiter betreffend Befreiung von der Angebotspflicht vom
21. Mai 2010 ("Gesuch") im Sinne von Art. 61 Abs. 3 lit. a UEV
Stellung.Die Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung im Anhang. Kontakt: Kurt Früh Permalink:
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