MedienmitteilungEANS-Adhoc: feratel media technologies AG / Die im Rahmen des Gesellschafterausschlusses zu gewährende Barabfindung wird mit EUR 4,01 pro Stückaktie festgelegt.2009-04-14T15:29:59Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Unternehmen 14.04.2009 Der Vorstand der an der Wiener Börse, Segment Standard
Market Auction, notierten Feratel Media Technologies AG (ISIN:
AT0000737804) ("Feratel") hat im Rahmen des
Gesellschafterausschlussverfahrens in dem von ihm erstellten Entwurf
für den Beschlussantrag über den Ausschluss der
Minderheitsaktionäre von Feratel vom 10.4.2009 die Höhe der
Barabfindung mit EUR 4,01 pro Stückaktie festgelegt.Der Vorstand von Feratel hat weiters in einem gemeinsam mit der
Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH ("TMB")
erstellten schriftlichen Bericht vom 10.4.2009 unter anderem die
Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt. Der
gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat ebenfalls die
Angemessenheit der Barabfindung nach § 3 Abs 2 GesAusG geprüft
und in seinem schriftlichen Bericht vom 14.4.2009 bestätigt. Der
Aufsichtsrat von Feratel hat den geplanten Ausschluss auf der
Grundlage der beiden erwähnten Berichte gemäß § 3 Abs 3
GesAusG geprüft und unter anderem auch die Angemessenheit
der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht vom 14.4.2009
bestätigt. Darüber hinaus hat er dem geplanten Ausschluss zugestimmt.Der Vorstand von Feratel wird nunmehr eine Hauptversammlung zum Zweck der Beschlussfassung über den verlangten Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Feratel einberufen, die voraussichtlich am 20.5.2009 stattfinden wird. Rückfragehinweis: Mag. Martin Fritsch, Investor Relations, feratel media technologies AG, Permalink:
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