Medienmitteilung

KV Schweiz - BVG-Mindestzinssatz: Ein enttäuschender Entscheid

2007-05-03T17:47:00

Zürich (ots) -

Die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge
empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz der Beruflichen Vorsorge
nur auf 2,75% zu erhöhen. Der KV Schweiz ist enttäuscht über diesen
Vorschlag.  Nachdem in der Rezession der Zinssatz stark gesenkt
worden war, sollten bei der stark verbesserten Ertragslage der
letzten Jahre nun auch die Versicherten entsprechend profitieren. Der
Kaufmännische Verband erwartet vom Bundesrat, dass er sich für eine
Anhebung auf mindestens 3% einsetzt.
Die Entwicklung auf den Finanzmärkten bzw. die sehr guten
Abschlüsse der letzten Jahre haben die finanzielle Lage und die
Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen entscheidend verbessert. Es
ist schwer verständlich, warum dies den Versicherten nicht stärker zu
Gute kommen soll. Der Vorschlag der Kommission, den Mindestzinssatz
auf 2,75% zu erhöhen, trägt den Ertragsinteressen der Versicherer und
deren Aktionären zu stark Rechnung.
Der Mindestzinssatz im BVG spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau
des Altersguthabens. Aufgrund des Zinseszinseffektes hat die Höhe der
Mindestverzinsung grosse Auswirkungen auf die Höhe der Altersguthaben
und der zu erwartenden Vorsorgeleistungen. Mit dem Entscheid der
BVG-Kommission sind die Interessen der Versicherten nicht ausreichend
berücksichtigt worden. Der KV Schweiz erwartet vom Bundesrat, dass er
diesen Entscheid korrigiert. Das BVG ist für die Versicherten und
nicht für die Versicherungen da.

Kontakt:

Nationalrat Mario Fehr
Präsident KV Schweiz
Mobile +41/79/734'54'39

Edi Class
Generalsekretär KV Schweiz
Mobile +41/79/509'41'33

Hans-Ulrich Schütz
volkswirtschaftlicher Mitarbeiter
Tel.: +41/44/283'45'78

Permalink:


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