Medienmitteilung

EVD: Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Korea

2005-12-15T12:28:57

Bern (ots) -

Bundesrat Joseph Deiss hat am 15. Dezember 2005 in
Hong Kong zusammen mit seinen Amtskollegen aus den anderen 
EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik 
Korea ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das 
Freihandelsabkommen EFTA-Korea soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten 
Das Freihandelsabkommen mit Korea umfasst den Handel mit 
Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete 
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den 
Handel mit Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche 
Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Ein Die Bestimmungen über die 
Investitionen sind in einem separatesn Abkommen enthält Bestimmungen 
über Investitionensabkommen festgehalten. Der Handel mit 
Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der 
einzelnen EFTA-Staaten mit Korea geregelt.
Das Vertragswerk verbessert auf breiter Basis den Marktzugang bzw. 
die Rechtssicherheit für die schweizerischen Exporte (Waren und 
Dienstleistungen). Dabei bleibt der Schutz der im Rahmen der 
schweizerischen Landwirtschaftspolitik sensiblen Produkte 
aufrechterhalten. Die Verträge gewährleisten zudem die Zulassung und 
die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an 
Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der 
Schweizer Wirtschaft auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil 
damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden 
und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten 
ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die 
EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang 
erhalten, ohne dass dies zur Zeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der 
EU, den USA und Japan der Fall ist.
Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn 
grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste 
Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist 
das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus 
diesen Abkommen ergibt. Die Exporte der Schweiz nach Korea betrugen 
2004 rund 1,3 Mia CHF, die Einfuhren gut 600 Mio. CHF. Wichtigste 
Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische 
Produkte, Präzisionsinstrumente und Uhren. Die Schweizer 
Direktinvestitionen in Korea betragen über 1 Mia CHF. Mit 
Niederlassungen vertreten sind neben der Industrie zahlreiche 
Unternehmen des Schweizer Dienstleistungssektors.
Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner in 
Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes 
Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, das zusätzlich zum 
Warenverkehr und zum Geistigen Eigentum auch Bereiche wie 
Dienstleistungen, Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen 
abdeckt. Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit 
weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner 
grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von 
Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und 
der Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik 
der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen dar.
Auskünfte:
Christian Etter,
Minister,
Leiter des Ressorts EFTA,
seco/Integrationsbüro
Tel. 031 324 08 62
christian.etter@ib.admin.ch

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