Medienmitteilung
EVD: Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Korea
2005-12-15T12:28:57
Bern (ots) - Bundesrat Joseph Deiss hat am 15. Dezember 2005 in
Hong Kong zusammen mit seinen Amtskollegen aus den anderen
EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik
Korea ein umfassendes Freihandelsabkommen unterzeichnet. Das
Freihandelsabkommen EFTA-Korea soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten
Das Freihandelsabkommen mit Korea umfasst den Handel mit
Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den
Handel mit Dienstleistungen, das geistige Eigentum, das öffentliche
Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Ein Die Bestimmungen über die
Investitionen sind in einem separatesn Abkommen enthält Bestimmungen
über Investitionensabkommen festgehalten. Der Handel mit
Landwirtschaftserzeugnissen ist in bilateralen Abkommen der
einzelnen EFTA-Staaten mit Korea geregelt. Das Vertragswerk verbessert auf breiter Basis den Marktzugang bzw.
die Rechtssicherheit für die schweizerischen Exporte (Waren und
Dienstleistungen). Dabei bleibt der Schutz der im Rahmen der
schweizerischen Landwirtschaftspolitik sensiblen Produkte
aufrechterhalten. Die Verträge gewährleisten zudem die Zulassung und
die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für Rechte an
Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der
Schweizer Wirtschaft auf dem koreanischen Markt nicht nur, weil
damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus bestehenden
und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen Partnerstaaten
ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch daraus, dass die
EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt präferenziellen Zugang
erhalten, ohne dass dies zur Zeit für ihre Hauptkonkurrenten aus der
EU, den USA und Japan der Fall ist. Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea weltweit eine der zehn
grössten Volkswirtschaften und wird (nach der EU) der grösste
Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. Entsprechend bedeutend ist
das Entwicklungspotential für Handel und Investitionen, das sich aus
diesen Abkommen ergibt. Die Exporte der Schweiz nach Korea betrugen
2004 rund 1,3 Mia CHF, die Einfuhren gut 600 Mio. CHF. Wichtigste
Exportprodukte sind Maschinen, chemische und pharmazeutische
Produkte, Präzisionsinstrumente und Uhren. Die Schweizer
Direktinvestitionen in Korea betragen über 1 Mia CHF. Mit
Niederlassungen vertreten sind neben der Industrie zahlreiche
Unternehmen des Schweizer Dienstleistungssektors. Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner in
Übersee, mit welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes
Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, das zusätzlich zum
Warenverkehr und zum Geistigen Eigentum auch Bereiche wie
Dienstleistungen, Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen
abdeckt. Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit
weltweit diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner
grösseren Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von
Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und
der Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik
der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen dar. Auskünfte:
Christian Etter,
Minister,
Leiter des Ressorts EFTA,
seco/Integrationsbüro
Tel. 031 324 08 62
christian.etter@ib.admin.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100501849
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