Medienmitteilung
EVD: Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban
2005-12-13T11:07:38
Bern (ots) - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am
1. Dezember 2005 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen
gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin
Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Diese
Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen
der UNO und sind am 13. Dezember 2005 in Kraft getreten. Die Namen
von 11 natürlichen Personen wurden neu in den Teil C (Liste der
natürlichen Personen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung
gebracht werden) des Anhangs 2 der Al-Qaïda/Taliban- Verordnung
aufgenommen. Die Namen von 2 Organisationen wurden in den Teil D
(Liste der Organisationen, welche mit der «Al-Qaïda» in Verbindung
gebracht werden) aufgenommen. Der Name einer Person wurde aus dem
Anhang 2 gestrichen und wird neu im Teil E des Anhangs aufgeführt
(Liste der natürlichen Personen und Organisationen, die von der
Liste gestrichen wurden). Des weiteren wurden Änderungen an 16
bestehenden Einträgen vorgenommen. Der Anhang 2 enthält die Namen derjenigen Personen und
Organisationen, welche vom Rüstungsmaterialembargo, einer Ein- und
Durchreisesperre in und durch die Schweiz sowie von Finanzsanktionen
betroffen sind. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder
verwalten oder Kenntnisse über wirtschaftliche Ressourcen haben, von
denen anzunehmen ist, dass sie von den Finanzsanktionen betroffen
sind, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
unverzüglich melden. Bisher sind dem seco aufgrund dieser
Finanzsanktionen 82 Konten mit rund 34 Mio. Schweizer Franken
gemeldet worden. Die genannten Verordnungstexte und Verordnungsanhänge sind auf der
Internetseite des seco einsehbar (www.seco.admin.ch ->
Aussenwirtschaft -> Sanktionen / Embargos -> Sanktionsmassnahmen). Auskünfte:
Staatssekretariat für Wirtschaft (seco),
Othmar Wyss,
Tel. 031/324 09 16
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100501672
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