Medienmitteilung
EVD: Massnahmenpaket zu Gunsten der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
2005-12-09T15:31:27
Bern (ots) - Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket beschlossen, das
mit drei konkreten Zielsetzungen die Arbeitsmarktbeteilung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöhen will. Zum einen soll die
Sozialversicherungsgesetzgebung so angepasst werden, dass sich
Reduktionen des Beschäftigungsgrades und Funktionswechsel sowie die
Weiterführung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter nicht nachteilig
auswirken. Es soll sich künftig lohnen, länger zu arbeiten. Das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sind beauftragt worden,
eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Zum andern
sollen mit weiteren Massnahmen des EVD die Arbeitsmarktchancen der
älteren ArbeitnehmerInnen verbessert und die Arbeitsbedingungen
deren veränderten Bedürfnissen angepasst werden. Die Partizipation
der älteren Erwerbstätigen am Arbeitsmarkt wird mittelfristig
bedingt durch die demografische Alterung auch für die Schweiz immer
wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb das EVD am 18. Februar 2004
beauftragt, im Rahmen des Pakets des Bundesrates zur
Wachstumspolitik Massnahmen auszuarbeiten, welche eine erhöhte
Beteiligung älterer Arbeitnehmer/innen am Arbeitsmarkt bewirken
können. Das Mandat wurde vom Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und dem Eidgenössischen
Departement des Innern (EDI) gemeinsam umgesetzt. Die Ergebnisse
verschiedener Arbeitsgruppen sind in einem Synthesebericht
zusammengefasst. 1. Ziel: Anreizneutrale Ausgestaltung der Sozialgesetzgebung Die
sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind heute für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer so, dass eine Weiterführung der
Erwerbstätigkeit wie auch die Reduktion des Beschäftigungsgrades
oder ein Funktionswechsel mit Nachteilen verbunden sind und
insbesondere zu lebenslangen Renteneinbussen führen können. Es
sollen deshalb einerseits Möglichkeiten geschaffen werden, den im
Lauf des Erwerbslebens veränderten Bedürfnissen und dem
Leistungsvermögen älterer Arbeitskräfte besser Rechnung zu tragen,
ohne dass dafür Rentenkürzungen in Kauf genommen werden müssen.
Andererseits sollen Anreize für die Weiterarbeit über das 65.
Altersjahr hinaus geschaffen werden. Massnahmen dazu sind eine
flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit, Möglichkeiten der
Teilpensionierung bzw. des Rentenvorbezugs und aufschubs,
Weiterversicherung des bisherigen Lohnes bei Lohnreduktion infolge
Funktionswechsel bzw. Herabsetzung des Beschäftigungsgrades,
Vermeidung von Zwangspensionierungen sowie die Äufnung von
Altersgutschriften nach dem 65. Altersjahr. 2. Ziel: Altersgerechte Arbeitsbedingungen und Verbesserung der
gesundheitlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit
und der Arbeitsmotivation Vielerorts sind die Arbeitsbedingungen
noch sehr wenig auf den alterungsbedingten Leistungswandel der
Erwerbstätigen ausgerichtet. Fehlmeinungen und faktische
Diskriminierungen sind heute noch weit verbreitet. Gezielte Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zentrale Zielsetzungen des Massnahmenpakets sind:
Förderungen der individuellen Wahrnehmung der Eigenverantwortung
für die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit im Alter; Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in der
Öffentlichkeit; Abbau von Altersdiskriminierung und Fehlmeinungen in den Betrieben; Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit in allen Phasen des
Erwerbslebens. 3. Ziel: Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer verbessern Ältere
Arbeitnehmer sind heute zwar noch unterdurchschnittlich von
Arbeitslosigkeit betroffen, doch gestaltet sich für sie die
Stellensuche oft schwierig. In den kommenden Jahren wird der Anteil
der älteren Arbeitnehmenden an der gesamten Erwerbsbevölkerung
zunehmen. Damit der sich ändernde Altersaufbau der Erwerbsbevölkerung die
älteren Arbeitnehmer in Zukunft begünstigen wird, sind eine
befriedigende Wirtschaftsentwicklung und ein gut funktionierender
Arbeitsmarkt notwendig. Unerlässlich wird ferner sein, die
Wiedereingliederung Arbeitsloser verstärkt auf die alternde
Erwerbsbevölkerung auszurichten. Dazu wird eine breite Palette von
Massnahmen im Bereich der Stellenvermittlung und der
arbeitsmarktlichen Massnahmen notwendig sein. Der Synthesebericht ist abrufbar unter www.seco.admin.ch (unter
Themen/Arbeit/Dossier Ältere Arbeitnehmer). Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des
seco und des BSV unter www.seco.admin.ch www.bsv.admin.ch Den Dienstleistungsbericht, ebenfalls eine Massnahme im Paket zur
Wachstumspolitik, finden Sie unter:
http://www.seco.admin.ch/news/00688/index.html?lang=de&noarchiv=yes EIDG.VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTMENT
Presse- und Informationsdienst EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst Auskünfte:
BSV:
Ludwig Gärtner,
Tel. 031 322 90 76,
ludwig.gärtner@bsv.admin.ch seco:
Aymo Brunetti,
Tel. 031 322 21 40,
aymo.brunetti@seco.admin.ch Werner Aeberhardt,
Tel. 031 322 21 42,
werner.aeberhardt@seco.admin.ch
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