Medienmitteilung
EVD: Finanzierung der Pflichtlagerhaltungskosten für Neuraminidasehemmer
2005-12-09T15:26:57
Bern (ots) - Der Bundesrat hat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, zusammen mit dem
Eidgenössischen Departement des Innern und der betroffenen Branche
die langfristige Finanzierung der Kosten der Pflichtlagerhaltung an
Neuraminidasehemmern sicherzustellen. Das EVD wird nun in
Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI)
und mit der betroffenen Branche die langfristige Finanzierung der
Pflichtlagerhaltungskosten sowie gegebenenfalls die gewinn- und
verlustlose Liquidation solcher Lager sicherstellen. Im Vordergrund
steht dabei eine Lösung, welche sämtliche der
Arzneimittel-Pflichtlagerhaltung unterstellten Waren zur
Finanzierung heranzieht und die Pflichtlagerkosten auch auf Produkte
mit behördlich bewilligten Konsumentenpreisen überwälzt. Bei der Bekämpfung von Grippepandemien kommt antiviralen
Medikamenten wie namentlich dem Neuraminidasehemmer Tamiflu® eine
Schlüsselrolle zu. Als einfach anwendbares Produkt kann es bei
Krankheitsausbruch eingesetzt werden, bis ein entsprechend wirksamer
Impfstoff bereit steht. Der Bundesrat hat bereits Anfang 2004 zur Sicherstellung der
Versorgung des Landes auch Neuraminidasehemmer der obligatorischen
Pflichtlagerhaltung unterstellt. Der Aufbau eines Pflichtlagers ist
inzwischen weitgehend abgeschlossen. Dieses Pflichtlager ist für die
Prophylaxe beim Gesundheitspersonal während 6 Wochen sowie für die
Therapie von 25% der Bevölkerung im Falle eines Ausbruchs einer
Grippepandemie gemäss den Empfehlungen der WHO ausreichend. Grundsätzlich gilt für die Tragung der Pflichtlagerhaltungskosten
das Verursacherprinzip, d.h. die Kosten werden letztlich auf den
Preis des entsprechenden Produkts geschlagen. Pflichtlager werden
aus privatwirtschaftlichen Garantiefonds entschädigt, die durch
Beiträge gespiesen werden, welche bei der ersten Inverkehrsetzung
der betreffenden Güter erhoben werden. Dadurch entstehen dem Bund
keinerlei finanziellen Lasten. Im Falle von Tamiflu® kann der Garantiefonds die laufenden Kosten
nicht dauerhaft decken, da die Neuraminidasehemmer in normalen
Zeiten zu kleine Umsätze generieren, um ein genügendes
Beitragsvolumen zu schaffen. Auskünfte:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung
Gerold Lötscher,
stv. Direktor,
Tel. 031 322 21 98 Peter Graf,
Chef Sektion Pflichtlager,
Tel. 031 322 21 84
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100501517
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