Medienmitteilung
EVD: Änderungen von Landwirtschafts-Verordnungen
2005-11-24T09:48:31
Bern (ots) - Der Bundesrat hat eine Reihe von
Landwirtschafts-Verordnungen angepasst. Unter anderem hat er
Selbsthilfemassnahmen von sechs Organisationen auch für
Nichtmitglieder verbindlich erklärt. Nicht entsprochen hat der
Bundesrat dem Gesuch der Schweizer Milchproduzenten (SMP) für eine
allgemein verbindliche Überlieferungsabgabe von 40 Rappen je
Kilogramm Milch. Mit den Änderungen im Bereich Ein- und Ausfuhr
sowie bei der Tierverkehrs- Datenbank wird die Administration
vereinfacht. Gemäss Landwirtschaftsgesetz kann der Bundesrat von
einer Branchen- oder Produzenten-organisation beschlossene
Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären.
Sieben Organisationen haben entsprechende Gesuche an den Bundesrat
gestellt. Sie betreffen grösstenteils Beiträge für das
Produktmarketing. Der Bundesrat hat sechs Gesuche angenommen.
Abgelehnt hat er das Begehren der Schweizer Milchproduzenten (SMP)
nach einer allgemein verbindlichen Überlieferungsabgabe: Gemäss
diesem Vorschlag hätten alle Produzenten, unabhängig davon, ob sie
noch der Milchkontingentierung unterstehen oder sich für den
vorzeitigen Ausstieg entschieden haben, verpflichtet werden sollen,
bei Überschreitung der zugeteilten Mengen einen Beitrag von 40
Rappen pro Kilogramm Milch in den Unterstützungsfonds der SMP
einzuzahlen. Die übrigen Begehren der SMP wurden gutgeheissen. Mit einer Totalrevision hat der Bundesrat die bisherige Verordnung
über die Tierverkehrs-Datenbank (TVD) an die neuen Gegebenheiten
angepasst. Die Weisungen über die Zugangsberechtigung Privater auf
Daten der TVD wurden in die Verordnung aufgenommen. Mit einer
Änderung der Tierseuchenverordnung wurde die Grundlage dafür gelegt,
dass Daten aus der Tierverkehrs-Datenbank auch für den Vollzug der
Landwirtschaftsgesetzgebung genutzt werden können. Insbesondere
sollen die Daten mit dem AGIS-Register des Bundesamtes für
Landwirtschaft zusammengeführt werden. Damit können sowohl für die
Tierhalter als auch für die Kantons- und Bundesbehörden Einsparungen
und administrative Vereinfachungen erzielt werden. Im weiteren hat der Bundesrat fünf technische Verordnungen im
Bereich Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Produkte geändert.
Unter anderem wird im Gleichschritt mit Einführung der
elektronischen Zollabfertigung die Erfassung der Abtretungen von
Zollkontingentsanteilen über einen gesicherten Internetzugang
ermöglicht. Eine weitere Änderung betrifft die Bio-Verordnung in
welcher der maximal erlaubte Anteil nichtbiologischer Futtermittel
stufenweise verringert wird. Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft,
Jacques Chavaz,
stellvertretender Direktor,
031 322 25 02
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100500621
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