Medienmitteilung
BAG: Das Bundesamt für Gesundheit warnt: Radon verursacht 240 Todesopfer pro Jahr
2005-11-21T14:03:32
(ots) - Radongas fordert in der Schweiz jährlich 240 Todesopfer und
ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Zu
diesem Schluss kommt eine von der Hochschule Hannover im Auftrag des
Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Studie. Radon stellt
somit den gefährlichsten Krebserreger im Wohnbereich dar. In der
Schweiz sind rund 100'000 Menschen Radonkonzentrationen ausgesetzt,
welche über dem Richtwert liegen. Weitere 15'000 Menschen leben in
Wohnungen, welche sogar den Grenzwert überschreiten. Ein wirksamer
Schutz vor Radon ist bereits mit einfachen baulichen Massnahmen
möglich. Einige Kantone haben Radonmess- und Sanierungskampagnen
lanciert und werden dabei vom BAG unterstützt. Man sieht es nicht, man hört es nicht, man riecht es nicht: Das
natürliche Edelgas Radon, welches beim Zerfall von Uran im Erdreich
entsteht. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle und ungünstige
Luftdruckverhältnisse kann Radon ungehindert in Wohnräume gelangen.
Wird das Gas über lange Zeit und in hohen Konzentrationen
eingeatmet, können beim Zerfall von Radon zu Polonium, Blei und
Wismut und der damit verbundenen Bestrahlung des Lungengewebes
bösartige Tumore entstehen. Neuste epidemiologische Studien belegen den Zusammenhang zwischen
Radon und Lungenkrebs. Das Risiko an einem Radonbedingten
Lungenkrebs zu erkranken steigt um 16% pro 100 Bq/m3 an. Bei einer
Belastung von 1'000 Bq/m3 ist das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken
also doppelt so hoch, wie wenn keine Belastung vorhanden wäre. Somit
stellen erhöhte Radonkonzentrationen im Wohnbereich ein viel
grösseres Gesundheitsrisiko dar als etwa Asbest oder konventionelle
Lösungsmittel. Hohes Radonrisiko in der Schweiz In der Schweiz sterben jedes Jahr
240 Menschen an durch Radongas verursachten Lungenkrebs. Damit
fordert Radon in der Schweiz etwa doppelt so viele Todesopfer wie
Aids und nur geringfügig weniger Opfer als Hautkrebs. Im
schweizerischen Durchschnitt sind 8.5% aller Lungenkrebstodesfälle
auf eine erhöhte Radonbelastung zurückzuführen. Die
Radonkonzentration variiert je nach geologischer Beschaffenheit des
Untergrundes und führt somit nicht in allen Kantonen zu einem gleich
hohen Sterblichkeitsrisiko. Am höchsten ist das relative Risiko einem durch Radon verursachtem
Lungenkrebs zum Opfer zu fallen in den Kantonen Jura (16.1% aller
Lungekrebstodesfälle), Tessin (15.7%), Neuenburg (15%), Glarus
(14.1%), Graubünden (13.4%), Uri (12%) und Luzern (11.1%). Aber auch
in den Kantonen Bern, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Wallis ist
das Risiko überdurchschnittlich hoch. Gering ist das Risiko mit 2.3%
aller Lungenkrebstodesfälle nur im Kanton Genf. Da jedoch auch die
Bevölkerungszahl einen Einfluss auf die Zahl der Opfer hat, sind im
Kanton Zürich mit 37 Toten pro Jahr am meisten Radonopfer zu
beklagen. Auf Zürich folgen die Kantone Bern (30 Opfer), Waadt (25),
Tessin (17), Aargau (17), beide Basel (14) und Neuenburg (10). Grenz- und Richtwerte oft überschritten In der Schweiz gilt ein
Grenzwert von 1'000 Bq/m3 und ein Richtwert von 400 Bq/m3 (Art. 110
Strahlenschutzverordnung StSV). Gebäude, welche den Grenzwert
überschreiten, müssen von Gesetzes wegen saniert werden (Art. 113
und Art. 116 StSV). Für Neubauten ab Jahrgang 1994 und bei
Sanierungen von Altbauten ist der tiefere Richtwert massgebend (Art.
116 StSV). In der Schweiz leben schätzungsweise 15'000 Menschen in
5'000 Gebäuden, welche den Grenzwert von 1'000 Bq/m3 überschreiten.
Diese Menschen sind einem doppelt so hohen Lungenkrebsrisiko
ausgesetzt, wie Menschen welche in Gebäuden mit geringer Belastung
wohnen. Aber auch die Überschreitung des Richtwerts kann
gesundheitliche Folgen haben. Der Richtwert von 400 Bq/m3 wird in
ca. 30'000 Gebäuden überschritten und betrifft an die 100'000
Menschen. Um Mieterinnen und Mieter vor gesundheitsschädigenden
Einwirkungen zu schützen, können Betroffene auf der Grundlage von
Art. 111 Abs. 4 StSV vom Eigentümer eine Radonmessung verlangen,
falls Anhaltspunkte für eine Überschreitung des Grenzwerts bestehen.
Die Kosten für Messungen und Sanierungen gehen zu Lasten des
Eigentümers. Messen und Sanieren Radonmessungen kosten rund 60 Franken und können
bei anerkannten Messstellen beantragt werden. Präventionsmassnahmen
sind in den meisten Fällen einfach und fallen im Vergleich zu den
übrigen Baukosten kaum ins Gewicht. Ausserdem sichern sie die
Werterhaltung des Gebäudes, tragen zur Vermeidung von
Haftpflichtfällen bei und schützen die Gesundheit der Hausbewohner. Sowohl bei der Prävention als auch bei der nachträglichen Sanierung
wird das Eindringen von Radon in ein Gebäude durch eine bessere
Abdichtung des Gebäudes zum Erdreich hin und durch eine
systematische Luftzirkulation erschwert. Jede Verletzung der
Gebäudehülle muss vermieden werden. Schutzmassnahmen kosten je nach
Komplexität wenige Hundert bis einige Tausend Franken. Das BAG hat eine Liste der anerkannten Messstellen und weitere
Informationen zum Thema Radon im Internet publiziert:
www.ch-radon.ch. Aktionsplan des Bundesamtes für Gesundheit Die Identifizierung aller
betroffenen Gebäude gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Denn nicht nur die geologische Beschaffenheit des Bodens und Lage
des Hauses beeinflusst die Radongaskonzentration im Innern, sondern
auch die Bauweise, die Bausubstanz, das Temperaturgefälle und
Luftdruckverhältnisse im Haus- innern. Es gilt die Devise: Kein
Haus gleicht dem Anderen. Das BAG hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2014 alle Gebäude
mit Grenzwertüberschreitungen zu identifizie-ren und sanieren zu
lassen. Zu diesem Zweck unterstützt es die Kantone bei der
Durchführung von flächendeckenden Messkampagnen und beim Vollzug der
Strahlenschutzverordnung. Des Weiteren setzt sich das BAG dafür ein,
dass die in der Strahlenschutzverordnung enthaltenen Bauvorschriften
besser verankert und in die Baubewilligungsverfahren integriert
werden. Langfristig will das BAG das radonbedingte Lungenkrebsrisiko in der
Schweiz halbieren. Das ist nur möglich, wenn möglichst viele
Hauseigentümer im Interesse ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis
Radonmessungen durchführen lassen. Ausserdem müssen Neubauten
künftig so erstellt werden, dass gesundheitsschädigende
Radonkonzentrationen vermieden werden können. Zu diesem Zweck wird
sich das BAG verstärkt in der Aus- und Weiterbildung von
ArchitektenInnen, IngenieurenInnen, GebäudetechnikerInnen und
weiteren Baufachpersonen engagieren. Um die Bevölkerung für die
Radonproblematik zu sensibilisieren, wird das BAG die
Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Radon verstärken und in den
Dialog mit betroffenen Verbänden und Personengruppen treten. Ein vollständiges Mediendossier ist online: www.ch-radon.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000843/100500365
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