Medienmitteilung
EVD: Vorabklärung der Preisüberwachung zu Tamiflu
2005-11-08T11:48:17
Bern (ots) - Tamiflu kostet in der Schweiz deutlich mehr als in den europäischen
Vergleichsländern. Zu diesem Schluss ist der Preisüberwacher in
einer Vorabklärung gelangt. Da aber alle relevanten
gesundheitspolitischen Instanzen sich darin einig sind, dass die
private Beschaffung von Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht
wünschenswert ist, erachtet der Preisüberwacher eine Intervention
gegenwärtig für nicht opportun. Sonderbestimmungen und preisliche
Sonderkonditionen werden jedoch im Fall einer Pandemie gelten.
Ausgangslage und heutige Preissituation Der Preisüberwacher hat am 18. Oktober 2005 eine Vorabklärung zu den
Preisen von Tamiflu eröffnet. Er hat sich in diesem Zusammenhang von
der Firma Roche Pharma (Schweiz) AG, dem Schweizerischen
Apothekerverband (SAV) sowie den zuständigen Bundesstellen umfassend
orientieren lassen und Preisvergleiche mit ausländischen Quellen
angestellt. Die Preissituation stellt sich wie folgt dar: ·Der Fabrikabgabe-Preis der Herstellerin (FAP = Lieferpreis ohne
MwSt und ohne Vertriebskosten) liegt heute in der Schweiz erheblich
über den entsprechenden Preisen in den vergleichbaren europäischen
Referenzländern. ·Die Apothekermarge liegt erheblich über der Marge,
die bei Anwendung der Leistungsorientierten Apotheker-Abgeltung
(LOA) für kassenpflichtige Medikamente( SL-Medikamente) der
Verkaufskategorien A und B resultieren würde. ·Sonderkonditionen
gelten gegenüber den Spitälern und Kliniken. Beurteilung aufgrund der Vorabklärung 1.Zuständigkeit der Preisüberwachung Bei Beschaffungen von Tamiflu
für die Indikation Vogelgrippe und Vogelgrippe-Vorsorge verfügt
Roche über Markmacht. Zudem figuriert Tamiflu gegenwärtig nicht auf
der Liste der kassenzulässigen Präparate. Damit ist die
Zuständigkeit der Preisüberwachung für die Tamiflu-Preisgestaltung
in diesem Teilmarkt gegeben. 2.Die Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu Die
Versorgung im Pandemiefall und die Vorbereitungen dazu sind Sache
der Gesundheitsbehörden und des Bundesamts für wirtschaftliche
Landesversorgung (BWL). Diese behandeln insbesondere auch die Fragen
der Abgabekanäle und der Finanzierung. Für den Epidemiefall werden
besondere Preiskonditionen gelten, bei deren Festlegung die
Preisüberwachung gegebenenfalls das Empfehlungsrecht ausüben wird. 3.Die aktuelle Nachfrage Privater (Angst- und Hamsterkäufe) Alle
relevanten gesundheitspolitischen Instanzen gehen darin einig, dass
die private Beschaffung von Tamiflu auf Vorrat unnötig und nicht
wünschenswert ist. Um für die kommende Grippesaison (normale Grippe)
eine adäquate Menge an Tamiflu zur Verfügung zu haben, hat Roche die
Abgabe zur Zeit limitiert. Dadurch sollen unnötige Hamsterverkäufe
möglichst vermieden werden. Obschon das Medikament in der Schweiz erheblich teurer in den Handel
gerät als in den europäischen Vergleichsländern, verzichtet die
Preisüberwachung heute auf ein Einschreiten. Für die private
Tamiflu- Beschaffung auf Vorrat, die im heutigen Zeitpunkt entgegen
aller medizinischen Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, der
Aerzte- und Apothekerverbände erfolgt, ist ein Preisschutz nach
Auffassung der Preisüberwachung nicht gerechtfertigt. 4.Besonderes zur Apothekermarge Der von der Herstellerin empfohlene
Richtpreis von Fr. 86.50 für die Einzelabgabe (Endverkaufspreis)
wird von fast allen Apotheken eingehalten. Die Apotheken sind
rechtlich nicht an diesen Preis gebunden. Sie wären insbesondere
frei, den Endverkaufspreis tiefer anzusetzen. Nur schon für den
Fall, dass die Marge an jene der kassenpflichtigen A- und
B-Medikamente (SL-Medikamente) angepasst würde, ergäbe sich (bei
heutigem Fabrikabgabepreis) eine Senkung des Publikumspreises auf
ca. 72 Franken. 5.Vorsorgebeschaffung der Spitäler Für den Spitalbereich gelten
generell Spezialkonditionen. Für die aktuelle Vorsorge der Spitäler
im Hinblick auf einzelne Vogelgrippe- Verdachtsfälle und den Schutz
des Personals (gemäss Empfehlung BAG vom 12. September 2005), hat
sich Roche gegenüber der Preisüberwachung bereit erklärt, ab sofort
die Bezahlung aufzuschieben. Für diese Lieferungen wird später der
noch zu bestimmende Pandemiepreis zur Anwendung gelangen, welcher
signifikant tiefer sein wird, als die jetzigen Spitalpreise. Rudolf Strahm, Preisüberwacher Auskunft:
Rudolf Strahm, Tel. 031/322 21 01
Rafael Corazza, Tel. 031/322 21 03
Rudolf Lanz, Tel. 031/322 21 05
Permalink:

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