MedienmitteilungJeder fünfte Eintritt in psychiatrische Kliniken erfolgt mit Zwang2005-11-07T09:00:00Neuchâtel (ots) - Zwangsmassnahmen werden in der Psychiatrie seit langem kontrovers diskutiert; nicht erst seit dem Film "Einer flog übers Kuckucksnest". Es geht dabei um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Menschen zwangsweise hospitalisiert werden dürfen. Das Zivilgesetzbuch der Schweiz sieht dafür die fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) vor. Daneben treten aber auch Menschen in psychiatrische Kliniken ein, die dafür keine Zustimmung geben, ohne dass dabei eine juristische Massnahme getroffen wird. Die unfreiwillig eintretenden Personen werden meist von ihren Angehörigen oder vom Arzt zum Eintritt gedrängt, treten also nur unter sozialem Druck ein. Dies wird als unfreiwilliger Eintritt bezeichnet. Erstmals untersucht nun eine Studie für die ganze Schweiz Zwangseinweisungen und unfreiwillige Eintritte in stationäre psychiatrische Institutionen. In der Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums sind 91 313 Fälle stationärer psychiatrischer Behandlungen aus den Jahren 2000 bis 2002 berücksichtigt. Rund ein Drittel aller Eintritte sind nicht freiwillig; 20% aller Eintritte erfolgte zwangsweise per FFE. Dabei traten Männer und Frauen in gleichem Masse unfreiwillig oder zwangsweise in die Psychiatrie ein. Risikofaktoren: Sozialer Status, psychische Erkrankung und Geschlecht In der Studie ging es unter anderem darum, welche Faktoren das Risiko von unfreiwilligen Eintritten und Zwangseinweisungen erhöhen bzw. senken. Besonders hoch ist dieses Risiko für arbeitslose Männer mit schlechter Schulbildung, für Männer, die als Single leben und für Frauen, die geschieden sind. Unfreiwillige Eintritte und Zwangseinweisungen sind besonders häufig bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen mit hohem Risiko von Selbst- und Fremdgefährdung (wie Suizidversuchen oder Gewalttätigkeit). So tragen Menschen mit akuten Psychosen ein hohes Risiko, dass der Eintritt in eine psychiatrische Klinik zwangsweise mittels fürsorgerischer Freiheitsentziehung geschieht; bei Manien sind hingegen unfreiwillige Eintritte ohne formalen Zwang besonders häufig. Drei Beispiele illustrieren die Problematik:
Für Störungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Alkohol), Depression und neurotische Störungen ist die Wahrscheinlichkeit von unfreiwilligen und Zwangseintritten bei Männern und Frauen geringer. In der Analyse traten zudem Unterschiede zwischen Männern und Frauen zu Tage: So tragen nur alkoholkranke Frauen das erhöhte Risiko einer Zwangseinweisung, nicht aber Männer. Für schizophrene Männer nimmt das Risiko der Zwangseinweisung mit steigendem Eintrittsalter ab, bei schizophrenen Frauen hingegen zu. Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen Unter den ausgewerteten 18 Kantonen mit stationären psychiatrischen Einrichtungen zeigen sich grosse Unterschiede. Drei Gruppen lassen sich bilden:
Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) ist eine Organisationseinheit des Bundesamtes für Statistik, die im Rahmen des Projektes Nationale Gesundheitspolitik entstanden ist und von Bund und Kantonen einen Leistungsauftrag erhält. Das Gesundheitsobservatorium analysiert die vorhandenen Gesundheitsinformationen in der Schweiz. Es unterstützt Bund, Kantone und weitere Institutionen im Gesundheitswesen bei ihrer Planung, ihrer Entscheidfindung und in ihrem Handeln. Lisanne Christen, Stephan Christen: Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken der Schweiz, Arbeitsdokument 13, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium 2005, Neuchâtel Kontakt: Peter C. Meyer Permalink:
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