Medienmitteilung

BAG: Freilandhaltungsverbot für Geflügel: Produktekennzeichnungen bleiben

2005-10-24T14:22:33
(ots) - Nach dem Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel durch den 
Bundesrat bleiben die Kennzeichnungen wie „aus Auslaufhaltung“ 
oder „Bio“ weiterhin bestehen. Da es sich um eine zeitlich 
befristete Massnahme handelt, sollen den Geflügelproduzenten keine 
zusätzlichen Auflagen gemacht werden.
Damit die Konsumentinnen und Konsumenten über diese Sonderregelung 
informiert sind, stellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den 
Verkaufsstellen von Geflügelprodukten ab Montag, 24. 10. 05 ein 
Informationsblatt zur Verfügung. Auf diesem wird auf die 
vorübergehende Einschränkung der Auslaufmöglichkeiten aufmerksam 
gemacht.
Diese Sonderregelung gilt analog dem Verbot der Freilandhaltung bis 
zum 15. Dezember 2005.
Für Fragen aus dem Lebensmittel-Handel, 031 322 95 55
Medienauskünfte: Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, 031 322 95 
05
Internet:
www.bag.admin.ch/infekt/d/vogelgrippe.htm
www.bag.admin.ch/verbrau/d/index.htm

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000843/100498490


Weiterführende Informationen

http://www.admin.ch/bag/d/

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