Medienmitteilung

EVD: Fachhochschulgesetz und Fachhochschulverordnung revidiert

2005-09-14T09:44:11

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat heute die teilrevidierte
Fachhochschulverordnung verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem 
geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen am 
5. Oktober 2005 in Kraft. Die modernisierten Rechtsgrundlagen der 
Fachhochschulen bilden unter anderem die Basis für die Umstellung 
auf das Bachelor-Master-System, die im Herbstsemester vollzogen 
wird. Sie gelten neu auch für die Fachbereiche Gesundheit, soziale 
Arbeit und Kunst. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die 
teilrevidierte Fachhochschulverordnung verabschiedet. Sie tritt 
zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz am 5. Oktober 2005 
in Kraft. Zeitgleich hat das Eidgenössische 
Volkswirtschaftsdepartement weitere nachgeordnete Rechtserlasse zu 
den Fachhochschulen revidiert. Im Mittelpunkt der angepassten 
Rechtsgrundlagen stehen die Überführung der zuvor kantonal 
geregelten Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst in 
Bundeskompetenz, die Umsetzung der Bologna-Deklaration und die 
Akkreditierung. Weiter wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und 
Kantonen verbessert und die Autonomie der Fachhochschulen 
vergrössert. Die Teilrevision trägt den Reformzielen der 
„Hochschullandschaft Schweiz“ Rechnung und sichert den 
Fachhochschulen eine gute Ausgangsposition.
Die Schweizer Fachhochschulen stellen ab Herbstsemester 2005 auf das 
zweistufige Studiensystem gemäss Bologna-Deklaration um. Die 
bisherigen Fachhochschultitel werden durch die eidgenössisch 
anerkannten Bachelortitel ("Bachelor of Arts" und "Bachelor of 
Science") abgelöst. Auf der Masterstufe können die Fachhochschulen 
neu eidgenössisch anerkannte Mastertitel abgeben ("Master of Arts" 
oder "Master of Science"). Der Titelschutz für Inhaberinnen und 
Inhaber altrechtlicher Diplome wird gewährleistet. Eine 
Übergangsbestimmung räumt den betroffenen Personen das Recht ein, ab 
1.1.2009 zusätzlich die neuen Bachelor-Titel zu führen. Im Bereich 
der Weiterbildung können die Fachhochschulen nun die Titel "Master 
of Advanced Studies" (MAS) oder „Executive Master of Business 
Administration“ (EMBA) abgeben. Auch die früher ausgestellten 
Nachdiplome werden geschützt.
Neue Bestimmungen in der revidierten Fachhochschulverordnung 
ermöglichen es, Standardkosten als Finanzierungsgrundlage 
einzuführen und für die Anerkennung ausländischer Diplome Gebühren 
zu erheben. Die Finanzierung der Weiterbildung durch den Bund wird 
bis Ende 2006 befristet und Weiterbildungsstudiengänge müssen 
künftig kein Anerkennungsverfahren durch den Bund mehr durchlaufen.
Informationen: http://www.bbt.admin.ch
Auskünfte:
Marco Scruzzi,
Leistungsbereich Fachhochschulen,
BBT,
Tel. 031 324 91 51
Christophe Hans,
Pressesprecher EVD,
Tel. 031 322 39 60

Permalink:


https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100496242


Weiterführende Informationen

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