Medienmitteilung
EVD: Fachhochschulgesetz und Fachhochschulverordnung revidiert
2005-09-14T09:44:11
Bern (ots) - Der Bundesrat hat heute die teilrevidierte
Fachhochschulverordnung verabschiedet. Sie tritt zusammen mit dem
geänderten Fachhochschulgesetz und weiteren Ausführungserlassen am
5. Oktober 2005 in Kraft. Die modernisierten Rechtsgrundlagen der
Fachhochschulen bilden unter anderem die Basis für die Umstellung
auf das Bachelor-Master-System, die im Herbstsemester vollzogen
wird. Sie gelten neu auch für die Fachbereiche Gesundheit, soziale
Arbeit und Kunst. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
teilrevidierte Fachhochschulverordnung verabschiedet. Sie tritt
zusammen mit dem geänderten Fachhochschulgesetz am 5. Oktober 2005
in Kraft. Zeitgleich hat das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement weitere nachgeordnete Rechtserlasse zu
den Fachhochschulen revidiert. Im Mittelpunkt der angepassten
Rechtsgrundlagen stehen die Überführung der zuvor kantonal
geregelten Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst in
Bundeskompetenz, die Umsetzung der Bologna-Deklaration und die
Akkreditierung. Weiter wird die Aufgabenteilung zwischen Bund und
Kantonen verbessert und die Autonomie der Fachhochschulen
vergrössert. Die Teilrevision trägt den Reformzielen der
Hochschullandschaft Schweiz Rechnung und sichert den
Fachhochschulen eine gute Ausgangsposition. Die Schweizer Fachhochschulen stellen ab Herbstsemester 2005 auf das
zweistufige Studiensystem gemäss Bologna-Deklaration um. Die
bisherigen Fachhochschultitel werden durch die eidgenössisch
anerkannten Bachelortitel ("Bachelor of Arts" und "Bachelor of
Science") abgelöst. Auf der Masterstufe können die Fachhochschulen
neu eidgenössisch anerkannte Mastertitel abgeben ("Master of Arts"
oder "Master of Science"). Der Titelschutz für Inhaberinnen und
Inhaber altrechtlicher Diplome wird gewährleistet. Eine
Übergangsbestimmung räumt den betroffenen Personen das Recht ein, ab
1.1.2009 zusätzlich die neuen Bachelor-Titel zu führen. Im Bereich
der Weiterbildung können die Fachhochschulen nun die Titel "Master
of Advanced Studies" (MAS) oder Executive Master of Business
Administration (EMBA) abgeben. Auch die früher ausgestellten
Nachdiplome werden geschützt.Neue Bestimmungen in der revidierten Fachhochschulverordnung
ermöglichen es, Standardkosten als Finanzierungsgrundlage
einzuführen und für die Anerkennung ausländischer Diplome Gebühren
zu erheben. Die Finanzierung der Weiterbildung durch den Bund wird
bis Ende 2006 befristet und Weiterbildungsstudiengänge müssen
künftig kein Anerkennungsverfahren durch den Bund mehr durchlaufen. Informationen: http://www.bbt.admin.ch Auskünfte:
Marco Scruzzi,
Leistungsbereich Fachhochschulen,
BBT,
Tel. 031 324 91 51 Christophe Hans,
Pressesprecher EVD,
Tel. 031 322 39 60
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000053/100496242
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