Medienmitteilung

Landverkehrsabkommen Schweiz-EG: Sitzung des Comité mixte

2005-06-29T16:50:00

Bern (ots) -

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EG
(„Comité mixte“) hat heute in Brüssel zum siebten Mal ge-tagt. Im 
Zentrum der Gespräche stand die Einrichtung der 
Verkehrsbeobachtungstelle EU/Schweiz, die Anfang 2006 ihre Arbeit 
aufnehmen soll. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von 
Max Friedli, dem Direktor des Bun- desamtes für Verkehr (BAV). Die 
EU-Delegation wurde von Enrico Grillo Pasquarelli, dem zuständigen 
Direktor der Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission, 
angeführt.
Die Schaffung des Verkehrsobservatoriums ist im Landver- 
kehrsabkommen vorgesehen. Es soll dem Gemischten Aus-schuss – 
gestützt auf die bestehenden nationalen und interna-tionalen 
Statistiken – jährlich einen Bericht über die Entwick-lung des 
Strassen- und Eisenbahnverkehrs in den Alpenlän-dern vorlegen. Die 
Beobachtungsstelle wird ausserdem Statistiken im Hinblick auf ein 
mögliches Auslösen der Schutzklauseln des Landver- kehrsabkommens 
zusammentragen. Gemäss einer dieser mit der EU vereinbarten 
Schutzklauseln kann die Schweiz die Strassenverkehrsabgaben für eine 
bestimmte Zeit um 12,5% erhöhen, wenn Störungen im alpenquerenden 
Strassenschwer-verkehr auftreten und gleichzeitig die Bahnkapazität 
zu weniger als zwei Dritteln ausgelastet ist.
Im Weiteren wird die Beobachtungsstelle den Gemischten Aus-schuss 
bei der Festlegung der LSVA-Sätze unterstützen, die ab der Eröffnung 
des Lötschberg-Basistunnels oder spätestens ab dem 1. Januar 2008 
gültig sein werden.
Die Verkehrsbeobachtungstelle hat eine beratende Funktion. Die 
verkehrspolitischen Entscheide werden vom Gemischten Ausschuss 
gefällt. Die statistischen Aufgaben des Verkehrsob-servatoriums 
sollen bei einer externen Stelle angesiedelt wer-den. Das 
Ausschreibungsverfahren dieses Auftrags wird nach der Unterzeichnung 
des Beschlusses über die Beobach-tungstelle gemeinsam mit der EU 
eingeleitet.
Im Weiteren wurde eine Reihe neuer EG-Rechtsakte („acquis 
communautaire“) im Bereich Landverkehr diskutiert, welche in einem 
späteren Zeitpunkt durch die Schweiz übernommen werden könnten. Es 
handelt sich dabei insbesondere um das Erste und das Zweite 
Eisenbahnpaket der EU. Diese Direktiven streben die Verstärkung der 
Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen an und können somit einen wertvollen 
Beitrag zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene 
liefern.
Der Gemischte Ausschuss überwacht die Umsetzung des am 1. Juni 2002 
in Kraft getretenen Landverkehrsabkommens Schweiz-EU.
29. Juni 2005
Bundesamt für Verkehr
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43

Permalink:


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