Medienmitteilung
BAV reicht Strafanzeige gegen TX Logistik ein
2005-05-06T13:30:00
Bern (ots) - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat gegen den
Geschäftsführer des in Basel ansässigen Bahnunternehmens TX Logistik
GmbH (TXL) Strafanzeige erstattet. Grund sind Verstösse gegen das
Arbeitszeitgesetz (AZG) und die dazugehörende Verordnung. Die
Verstösse sind aber nicht derart gravierend, dass ein Entzug der
Netzzugangsbewilligung angemessen wäre. Das BAV hatte im vergangenen Herbst die Sicherheitsbescheinigung für
die TXL für das Jahr 2005 unter anderem mit der Auflage erneuert,
dass das Unternehmen vor Aufnahme des Verkehrs auf neuen Strecken
dem BAV Diensteinteilungen und Dienstpläne vorzulegen hat. Aufgrund
dieser Auflage untersuchte das BAV bei der TXL mit Stichproben die
Einhaltung des AZG und die Qualifikationen der Lokomotivführer. Die
Qualifikationen der Lokomotivführer gaben zu keinerlei
Beanstandungen Anlass. Jedoch kamen verschiedene Verstösse gegen das
AZG zu Tage. Verletzt wurden namentlich die Bestimmungen über die maximal
zulässige durchschnittliche Arbeitszeit, die Gewährung von Pausen
und die durchschnittliche Ruheschicht (arbeitsfreie Zeit). Ausserdem
kam das Unternehmen seiner Auskunftspflicht gegenüber dem BAV
ungenügend nach mit zum Teil verspäteten, widersprüchlichen oder
wieder nachträglich korrigierten Angaben. Zusammengefasst erachtete das BAV die Summe der Verfehlungen als
nicht gering. Ein Entzug der Netzugangsbewilligung wäre aber
unverhältnismässig gewesen. Das BAV reichte darum bei der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Strafanzeige gegen den
Geschäftsführer der TXL ein. Die Strafverfolgung bei AZG-
Verletzungen ist Sache der Kantone. Das AZG (Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des
öffentlichen Verkehrs) regelt die Arbeits- und Ruhezeiten für
Arbeitnehmende, die in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs tätig
sind. Verstösse gegen das AZG können mit Haft oder Busse geahndet
werden. Bern, 6. Mai 2005 Bundesamt für Verkehr Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100001260/100489805
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