Medienmitteilung
UVEK - CO2-Abgabe auf Brennstoffe bei Treibstoffen Klimarappen "auf Probe"
2005-03-23T16:03:26
Bern (ots) - Ab 2006 soll auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe
erhoben werden. Bei den Treibstoffen erhält die Wirtschaft mit einem
freiwilligen Klimarappen die Chance, einen substantiellen Beitrag
zur Senkung des CO2-Ausstosses zu leisten. Wenn der Klimarappen bis
Ende 2007 nicht genügend wirkt, dann wird die CO2-Abgabe auch auf
Benzin eingeführt. Diese Stossrichtung zur Erreichung der
gesetzlichen vorgeschriebenen Klimaziele bestimmte der Bundesrat am
Mittwoch. Das UVEK muss nun die Details ausarbeiten und verschiedene
offene Fragen klären. Die entsprechende Botschaft wird dem Bundesrat
vor der Sommerpause unterbreitet werden. Am 20. Oktober 2004 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung über
vier Varianten zur Umsetzung des CO2-Gesetzes eröffnet. Drei davon
enthielten eine CO2-Abgabe, eine setzte allein auf einen
freiwilligen Klimarappen. In der Vernehmlassung, die bis zum 20.
Januar 2005 dauerte, gingen die Meinungen weit auseinander. Es
zeigte sich aber, dass eine Mehrheit die bei Variante 1 bis 3
vorgesehene CO2-Abgabe auf Brennstoffen (vgl. Faktenblatt 1)
unterstützt; bei den Treibstoffen ergab sich hingegen keine
eindeutige Mehrheit zugunsten von CO2-Abgabe oder Klimarappen. Der Bundesrat hat heute aufgrund der Vernehmlassungsresultate
einerseits eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe beschlossen. Ab dem Jahr
2006 soll eine Abgabe von 35 Franken pro Tonne erhoben werden, das
entspricht ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl. Andererseits hat er sich
entschieden, bei den Treibstoffen einem freiwilligen Klimarappen
eine Chance zu geben. Diese Chance ist befristet: Kommt der
Klimarappen bis Ende 2007 nicht zustande oder erbringt er nicht die
nötige Wirkung, will der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Abgabe
einführen; dabei besteht die Möglichkeit, den Diesel von der Abgabe
zu befreien. CO2-Abgabe wird rückverteilt Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist
keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, deren Erträge an die
Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Die Bevölkerung
erhält via Krankenkassen jährlich 46 Franken pro Kopf zurück. Davon
profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen, insbesondere aber
auch mittlere und untere Einkommensschichten mit Kindern. Bei der
Wirtschaft erfolgt die Rückverteilung proportional zur
AHV-Lohnsumme. Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit infolge der
Abgabe beeinträchtigt wird, können sich befreien lassen, wenn sie
eine Verpflichtung zur betriebseigenen CO2-Reduktion abschliessen.
Dank der Möglichkeit zur Abgabebefreiung ist die
Umverteilungswirkung der Abgabe vom gewerblich-industriellen hin zum
wenig energieintensiven Dienstleistungssektor bescheiden. Wettbewerbsabrede im öffentlichen Interesse Da es sich beim
Klimarappen um eine freiwillige Massnahme handelt, darf der Bund
weder Höhe des Preiszuschlags noch Verwendung der Einnahmen
beeinflussen, die auf 70 Mio. Franken pro Jahr geschätzt werden. Die
Initianten des Klimarappens beabsichtigen, für diese Aufgaben eine
unabhängige Stiftung zu gründen. Gemäss Angaben der Initianten sind
als inländische Massnahmen die Förderung von Biotreibstoffen und die
Sanierung von Gebäuden vorgesehen. Den überwiegenden Zielbeitrag
soll der Zukauf von ausländischen CO2- Zertifikaten erbringen (vgl.
Faktenblatt 4 zu flexiblen Mechanismen). Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den Klimarappen als
Wettbewerbsabrede eingestuft. Bei der geplanten Lösung ist der
Bundesrat der Auffassung, dass eine solche Abrede im öffentlichen
Interesse und deshalb zulässig ist. Langfristige Wirkung positiv für
Wirtschaft Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bietet nach Einschätzung
des Bundesrats den Vorteil breiter und langfristiger Preisanreize,
die auch hinsichtlich weiterer Reduktionsziele nach dem Kyoto-
Zielhorizont von 2012 wirken. Das ergibt für die Wirtschaft
verlässliche Rahmenbedingungen. Die volkswirtschaftlichen
Auswirkungen dürften gar leicht positiv sein. Gleichzeitig mit den
CO2-Emissionen werden andere Schadstoffe und damit die
Gesundheitskosten gesenkt. Die Abgabe wird auch positive Effekte auf
Innovation und technologischen Fortschritt haben. Die Schweiz, deren
Wirtschaft in grossem Masse vom Einfallsreichtum und der Kapazität
kleiner und mittlerer Unternehmen abhängt, verfügt in dieser
Hinsicht über ein grosses Entwicklungspotenzial, welches ihr auch
Märkte im Ausland erschliessen könnte. Weiteres Vorgehen Die vom Bundesrat skizzierte Lösung wirft eine
Reihe von praktischen Fragen auf, die einer vertieften Abklärung
bedürfen. Das UVEK wurde deshalb beauftragt, einen Vorschlag zur
praktischen Umsetzung auszuarbeiten und dem Bundesrat vor der
Sommerpause eine Botschaft zu unterbreiten. Bern, 23. März 2005 UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst Auskünfte:
Pressedienst UVEK, 031 322 55 11
Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
Bruno Oberle, Vize-Direktor BUWAL, 079 687 11 65
Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687
11 69 Beilagen:
- Kasten "Weitere Massnahmen sind nötig"
- Faktenblatt 1: Zusammenfassung Vernehmlassungsergebnisse
- Faktenblatt 2: CO2-Abgabe: ein Anreiz aber keine Steuer
- Faktenblatt 3: Klimarappen als freiwillige Massnahme der
Erdölindustrie
- Faktenblatt 4: Umsetzung der flexiblen Mechanismen des
Kyoto-Protokolls
- Faktenblatt 5: Entwicklung der CO2-Emissionen in der Schweiz
- Bericht Auswertung Vernehmlassung Weitere Massnahmen sind nötig Klimaexperten erwarten bis Ende dieses
Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad
Celsius. Diese ist nach heutigem Wissenstand vor allem auf den
massiven Anstieg der Treibhausgase (insbesondere CO2)
zurückzuführen. Zur Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1992 von der
internationalen Staatengemeinschaft die Klimakonvention und 1997 das
Kyoto- Protokoll verabschiedet. Letzteres ist am 16. Februar in
Kraft getreten und damit völkerrechtlich verbindlich. Von der Schweiz ist das Protokoll im Sommer 2003 ratifiziert worden.
Es verlangt für die Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 die
Reduktion der Treibhausgase um acht Prozent. Diese Verpflichtung ist
seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005
völkerrechtlich verbindlich. Das Kyoto-Protokoll verlangt von den
Vertragsstaaten, spätestens im Jahr 2005 über weiter gehende
Reduktionsverpflichtungen zu verhandeln. Kernstück der Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das vom
Parlament beschlossene CO2-Gesetz, das den fossilen Energieverbrauch
senken will. Dies entspricht in etwa 80 Prozent der gesamten
Treibhausgasemissionen der Schweiz; jährlich werden rund 40 Mio.
Tonnen davon ausgestossen (siehe Faktenblatt 5, Entwicklung der
CO2-Emissionen in der Schweiz). Das Reduktionsziel von 10 Prozent oder 4 Mio. Tonnen für diese
Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 steht damit im Einklang mit der
Kyoto-Verpflichtung der Schweiz. Zusätzlich zum Gesamtziel sind CO2-Ziele für Brennstoffe (minus 15
Prozent) und Treibstoffe (minus 8 Prozent) fixiert. Gemäss
aufdatierten Modellrechnungen von Prognos (siehe unten) gehen die
Emissionen bis 2010 bei den Brennstoffen immerhin um 11,4 Prozent
zurück, während sie bei den Treibstoffen voraussichtlich um 7,9
Prozent ansteigen. Ohne weitere Massnahmen bleibt gesamthaft eine
Ziellücke von 2,5 Mio. Tonnen (vgl. Faktenblatt 5, Entwicklung der
CO2-Emissionen in der Schweiz). Der Prognos Bericht "Energieperspektiven Schweiz 2035.
Bundesvarianten zur Umsetzung des Gesetzes" vom 15.02.2005 ist
abrufbar unter http://www.energie-schweiz.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100000192/100487916
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