Medienmitteilung
BAV will Sicherheit in bestehenden Eisenbahntunnels erhöhen
2005-03-11T12:00:52
Bern (ots) - Das Sicherheitsniveau in den Schweizer
Eisenbahntunnels ist hoch. Trotz der geringen
Eintretenswahrscheinlichkeit kann ein Zwischenfall aber nicht
ausgeschlossen werden. Umso wichtiger ist es, mit
Sicherheitsmassnahmen dafür zu sorgen, dass Ereignisse verhindert,
das Schadenausmass reduziert sowie die Selbst- und Fremdrettung
erleichtert werden. Das BAV hat einen Bericht mit konkreten
Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden
Eisenbahntunnels verfasst. Es schickt diesen zur Konsultation an
Bahnen und Kantone. Der Bericht und die Ergebnisse der Konsultation
werden die Grundlage für die Erarbeitung einer neuen
Tunnelrichtlinie bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll. Das BAV hat am 24. Januar 2005 den Bericht Tunnelsicherheit in
bestehenden Tunnels verabschiedet. Der Bericht enthält konkrete
Massnahmen zur Verbesserung der Tunnelsicherheit in bestehenden
Eisenbahntunnels. Er umfasst als zentralen Punkt die Formulierung
und Festlegung von Sicherheitsanforderungen, differenziert nach
Tunnelklassen. Das BAV legt den erwähnten Bericht mit Frist bis Ende Mai 2005 den
Bahnen und im Rahmen des Vollzugs der Störfallverordnung den
Kantonen zur Konsultation vor. Der Bericht und die Ergebnisse der
Konsultation werden die Grundlage für eine neue Tunnelrichtlinie
bilden, die bis Ende 2005 erarbeitet werden soll. Gleichzeitig soll
im laufenden Jahr ein Konzept für die Finanzierung der
Sicherheitsanforderungen erarbeitet und der gegenwärtige
Handlungsbedarf überprüft werden. Der Bericht enthält ein Klassierungssystem, welches auf drei
Hauptkriterien basiert. Mit diesen kann das Personenrisiko
ausreichend genau erfasst werden: - Tunnelsystem: ist der Tunnel ein- oder zweigleisig?
- Tunnellänge: Einteilung der Tunnels in 5 Längenklassen.
- Zugdichte: Wie hoch ist die Anzahl Züge pro Tag in beiden
Fahrtrichtungen?
Für die Klassierung sind aktuelle Verkehrszahlen oder Schätzungen
für den künftigen Verkehr massgebend. Dies bedeutet, dass sich die
Einteilung eines Tunnels im Laufe der Zeit ändern kann. Aufgrund
dieser Klassierung müssen zurzeit insgesamt bei 81 Tunnels (12 %
aller Eisenbahntunnels) tunnelspezifische Sicherheitsanforderungen
erfüllt werden. Dies betrifft Tunnelröhren in einer Gesamtlänge von
300 km, was 67 % der gesamten Tunnellänge entspricht. Die im Bericht dargelegten Sicherheitsanforderungen betreffen
Infrastruktur, Rollmaterial und Betrieb. Die Anforderungen sind je
nach Klassierung unterschiedlich. Massnahmen bei der Infrastruktur
betreffen beispielsweise den Einbau von Handläufen oder Randwegen.
Sie tragen dazu bei, dass flüchtende Personen rascher und sicherer
eine Sammelstelle ausserhalb des Tunnels erreichen können. Solche
Massnahmen erhöhen die Chancen der Flüchtenden auf eine erfolgreiche
Selbstrettung. Beim Betrieb geht es beispielsweise darum, dass
beschädigte Züge vor einem Tunnel gestoppt werden bzw. im
Ereignisfall den Tunnel verlassen können. Damit kann das Ausmass
eines Ereignisses deutlich reduziert werden. Eine erste Kostenschätzung für die zu realisierenden Massnahmen im
Infrastrukturbereich lässt Kosten von rund Fr. 100 Mio. erwarten.
Aufgrund ihrer Klassierung sind insbesondere beim Simplontunnel (ca.
40 km Tunnelröhren) und beim Furka-Basistunnel (ca. 15 km)
Nachrüstungen bei der Infrastruktur vorgesehen. Bern, 11. März 2005
Bundesamt für Verkehr Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, 031 322 36 43
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100001260/100487327
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