MedienmitteilungBuchpreisbindung2001-05-28T14:44:02Zürich (ots) - Der Schweizerische Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV zieht den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen vom 21. Mai 2001 mittels Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter. Der SBVV bedauert es sehr, dass die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen die falsche Analyse der Wettbewerbskommission über die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Büchermarkt bestätigt hat. Der Verband ist der Auffassung, dass die von der Wettbewerbskommission vorgenommene und durch die Rekurskommission nun bestätigte Beurteilung der Buchpreisbindung rechtlich nicht haltbar ist, weil sie auf der Grundlage eines verkürzten Prüfungsmassstabs erfolgt ist. Weiter hat sich die Rekurskommission weder mit der Praxis der deutschen Rechtsanwendungsbehörden bezüglich der Qualifikation des Sammelrevers als Vertikalabrede, noch mit den vom SBVV aufgezeigten Widersprüchen bei der Argumentation der Wettbewerbskommission auseinandergesetzt. Das vom Verband angerufene Rechtsmittel hat zur Folge, dass die Buchpreisbindung weiterhin vollumfänglich Bestand hat. Kontakt: Men Haupt Permalink:
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