Medienmitteilung

Buchpreisbindung: Anhörung vor der Rekurskommission

2001-05-02T17:14:12

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Buchhändler- und
Verleger-Verband SBVV und der Börsenverein des deutschen Buchhandels
hatten am 2. Mai 2001 Gelegenheit die Vereinbarkeit der
Buchpreisbindung mit dem Kartellgesetz mündlich zu begründen. Die
Anhörung fand im Rahmen der von den Buchhandelsverbänden geführten
Beschwerden gegen die Untersagung der Buchpreisbindung durch die
Wettbewerbskommission vom 6. September 1999 statt.
In ihren Plädoyers rügten die Vertreter der Buchhandelsverbände
insbesondere:
-  zahlreiche Verfahrensmängel
   -  die fehlerhafte Qualifikation der Buchpreisbindung in der
Schweiz als Kartell
   -  die fälschliche Behauptung der Beseitigung des wirksamen
Wettbewerbs durch die Preisbindung im Buchmarkt, obwohl sowohl unter
den Buchhändlern wie auch unter den Verlegern tatsächlich intensiver
Wettbewerb besteht
   -  die Verkennung der durch die Buchpreisbindung ermöglichten
Effizienzvorteile wie:
   -  Titelvielfalt
   -  flächendeckende Versorgung durch breit sortierte Buchhandlungen
   -  günstige durchschnittliche Buchpreise.
In seiner Sachverhaltsdarstellung erwähnte der Instruktionsrichter
die zahlreichen Verfahrensrügen der Verbände. Die
Wettbewerbskommission sah sich erstmals veranlasst, auf die Frage der
wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkte einzugehen

Kontakt:

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Tel. +41 (0)31/301 24 25
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