Medienmitteilung
ESBK zieht Bilanz
2005-06-24T11:24:26
(ots) - Bern, 24. Juni 2005. Die Eidgenössische
Spielbankenkommission (ESBK) zieht insgesamt eine positive Bilanz
ihrer Aufsichtstätigkeit im Jahr 2004. Die Spielbanken nahmen die
Auflagen von Gesetz und Verordnungen ernst und arbeiteten
professionell. Die ESBK hat Ab- gaben in der Höhe von 372 Mio.
Franken zugunsten der AHV und der Kantone erhoben. Sie hat 260
Strafentscheide gefällt. Die Aufsicht über die Spielbanken durch die Eidgenössische
Spielbanken-kommission (ESBK) im Jahr 2004 ergab das Bild
professionell arbeitender Casinos. Im Berichtsjahr wurden 51
Inspektionen durchgeführt. Die ESBK musste lediglich kleinere
Verstösse feststellen. Materielle Gesetzesverlet-zungen hatte sie
nicht zu beanstanden. Vorjahresergebnisse deutlich übertroffen Die Casinos spielten
insgesamt CHF 769 Mio. ein. Das Resultat konnte im Vergleich zum
Vorjahr um CHF 208 Mio. (37 %) gesteigert werden. Die Erträge aus
der Spielbankenabgabe sind damit ebenfalls angestiegen. Die
Einnahmen zugunsten der AHV und der Kantone betrugen insgesamt rund
CHF 372 Mio., was einem noch um die Effekte der Progression
verstärk-ten - Zuwachs von CHF 111 Mio. (43 %) entspricht. Verbesserte Rahmenbedingungen Gestützt auf die in den ersten
Betriebsjahren der Spielbanken gemachten Erfahrungen hat die ESBK
die Vollzugsverordnungen zum Spielbankenge-setz revidiert, um die
Bestimmungen anzupassen und zu präzisieren. Neue
Geschicklichkeitsspielautomaten Zum Auftrag der ESBK gehört es
ebenfalls, jene Automaten zu bezeichnen, welche die
Anforderungskriterien an echte Geschicklichkeitsspielautomaten
erfüllen. Bis Ende der Berichterstattungsperiode wurden insgesamt 49
Ge-suche geprüft. Aufgrund dieser Prüfung wurden 11 Automaten als
Ge- schicklichkeitsspielautomaten qualifiziert. Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Im Jahr 2004 hat die ESBK 108
Strafverfahren wegen illegalen Glücks- spiels eröffnet und 260
Strafentscheide gefällt. Per Ende des Jahres 2004 waren noch 319
Strafverfahren hängig. Von den eröffneten Strafverfahren betreffen
15 den Betrieb einer bzw. die Werbung für eine Internetspielbank. In
den übrigen Fällen handelt es sich überwiegend um Vorfälle innerhalb
von Restaurants, Spielsalons oder Clubs. Weitere Auskünfte:
Jean-Marie Jordan, Direktor des Sekretariates ESBK, Tel. 031 323 12
05
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