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Usinas Siderurgicas de Minas Gerais S.A. - USIMINAS

USIMINAS gibt Verlängerung der Frist für sein Zustimmungsgesuch zu seinen ausstehenden Schuldverschreibungen bekannt

Brasilien (ots/PRNewswire)

Usinas Siderúrgicas de Minas Gerais S.A. - USIMINAS, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gemäß der Gesetzgebung der Föderativen Republik Brasilien (das "Unternehmen") und seine Tochtergesellschaft Usiminas Commercial Ltd., ein als Exempted Company geführtes Unternehmen mit beschränkter Haftung nach Gesetzgebung der Cayman Islands (der "Emittent"), gaben heute bekannt, dass sie die Ablauffrist für das Gesuch auf Zustimmung (das "Zustimmungsgesuch") von Inhabern der 2018 fällig werdenden 7,25%-igen Schuldverschreibungen, die ohne Einschränkungen vom Unternehmen garantiert werden und ursprünglich für einen Gesamtbetrag von 400.000.000 US-Dollar (die "Schuldverschreibungen") ausgegeben worden waren (CUSIP: 91732BAA7; G93085AA9), verlängert haben, wobei diese Verlängerung gemäß den Bedingungen durchgeführt wird, die in der Erklärung zum Zustimmungsgesuch mit Datum zum 1. Dezember 2016 (das "Consent Solicitation Statement") enthalten sind. Das Zustimmungsgesuch wird verlängert und ist für den Eingang von Einwilligungen ab sofort bis 23.59 Uhr, Ortszeit New York, am 23. Dezember 2016 (das "Erweiterte Einwilligungsdatum") geöffnet. Sämtliche Hinweise im Consent Solicitation Statement auf das Einwilligungsdatum sollten ab sofort als Hinweise auf das Erweiterte Einwilligungsdatum gelesen werden.

Das Unternehmen stellt derzeit ein Zustimmungsgesuch, um temporär, bis zum 30. Juni 2017, die vergangene Nichteinhaltung der Negative-Pledge-Vereinbarung durch das Unternehmen auszusetzen, die sich in der für die Schuldverschreibungen maßgeblichen, vertraglichen Vereinbarung fortsetzt, was sich aus dem Wirksamwerden der Sicherungsrechte (Perfection of Security Interests) über die Sicherheiten ergeben, die bestimmten brasilianischen Geberbanken und Pfandrechtsinhabern im Rahmen der Neuverhandlungen der Verschuldung des Unternehmens garantiert wurden, wozu eine vollständige Beschreibung im Consent Solicitation Statement vorliegt.

Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der zuvor eine Zustimmung gemäß dem Consent Solicitation Statement gegeben hat, muss keine erneute Zustimmung erteilen und muss keine anderweitigen Schritte unternehmen. Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der bislang noch keine Zustimmung erteilt hat, sollte den Anweisungen im Consent Solicitation Statement folgen und kann vom zuvor verteilten Zustimmungsformular zum Zweck der Erteilung seiner Zustimmung Gebrauch machen.

Mit Ausnahme der in dieser Pressemitteilung beschriebenen Bedingungen bleiben sämtliche Bedingungen im Consent Solicitation Statement unverändert. Inhaber der Schuldverschreibungen werden dringend dazu aufgefordert, das Consent Solicitation Statement und das entsprechende Formular zum Zustimmungsgesuch einzusehen, um die genauen Bedingungen des Zustimmungsgesuchs und des Verfahrens zur Erteilung der Zustimmung zu erfahren.

Das Zustimmungsgesuch erfolgt ausschließlich zu den im Consent Solicitation Statement festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Das Unternehmen kann, nach eigenem Ermessen, zu jeder Zeit das Zustimmungsgesuch beenden, weiter verlängern oder ergänzen, wie im Consent Solicitation Statement beschrieben.

Bei Fragen zu den Bestimmungen des Zustimmungsgesuch wenden Sie sich bitte an BofA Merrill Lynch unter den Rufnummern (888) 292-0070 (gebührenfrei) oder (646) 855-8988 (R-Gespräch). BofA Merrill Lynch ist Solicitation Agent für das Zustimmungsgesuch (der "Solicitation Agent"). Unterstützung beim Ausfüllen und der Übermittlung eines Formulars zum Zustimmungsgesuch sowie zusätzliche Kopien des Consent Solicitation Statement, des Formulars zum Zustimmungsgesuch oder anderer einschlägiger Dokumente erhalten Sie bei D.F. King & Co., Inc. (die "Informationsstelle") telefonisch unter (212) 269-5550 (R-Gespräch) oder (877) 478-5045 (gebührenfrei), oder schriftlich unter 48 Wall Street, 22nd Floor, New York, New York 10005.

Wichtiger Hinweis

Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Consent Solicitation Statement und dem entsprechenden Formular zum Zustimmungsgesuch gelesen werden. Weder Unternehmen noch Emittent, Treuhänder, Solicitation Agent oder Informationsstelle geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Inhaber der Schuldverschreibungen dem Verzicht zustimmen sollen oder nicht. Den Inhabern von Schuldverschreibungen wird empfohlen, den Inhalt dieser Pressemitteilung, das Consent Solicitation Statement oder alle damit zusammenhängenden Materialien nicht als rechtliche, geschäftliche oder steuerliche Beratung auszulegen. Den Inhabern von Schuldverschreibungen wird empfohlen, ihren eigenen Rechtsanwalt, Unternehmensberater und Steuerberater in Bezug auf rechtliche, geschäftliche, steuerliche und damit zusammenhängende Angelegenheiten betreffend des Zustimmungsgesuchs zu konsultieren.

Es werden keine Zustimmungsgesuche an Inhabern von Schuldverschreibungen in Rechtsordnungen gerichtet, in denen die Unterbreitung eines Zustimmungsgesuchs den Gesetzen und Vorschriften dieser Rechtsordnung widerspricht, und Zustimmungserklärungen von oder im Auftrag dieser werden nicht akzeptiert. Das Unternehmen und der Emittent können jedoch nach eigenem Ermessen Handlungen vornehmen, die sie für notwendig erachten, um rechtmäßig Zustimmungsgesuche in einer solchen Rechtsordnung zu unterbreiten und ein Zustimmungsgesuch auf einen Inhaber von Schuldverschreibungen in solch einer Rechtsordnung auszudehnen.

Warnhinweis hinsichtlich zukunftsgerichteter Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des Securities Act. Zukunftsgerichtete Aussagen schließen Unsicherheiten, Risiken und Annahmen ein, da diese Aussagen Informationen über mögliche oder erwartete zukünftige Pläne und Absichten von Usiminas betreffen, einschließlich der Einleitung eines Tauschangebotes, operativer Ergebnisse, Geschäftsstrategien, Finanzierungspläne, der Wettbewerbsposition, des Branchenumfelds, potenzieller Wachstumschancen, der Auswirkungen künftiger Regelwerke und der Folgen des Wettbewerbs. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Äußerung und Usiminas verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder anderer Faktoren öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten. Angesichts der vorstehend beschriebenen Risiken und Unsicherheiten könnten die in dieser Mitteilung dargestellten künftigen Ereignisse und Umstände nicht eintreten und sie stellen keine Garantie für künftige Leistungen dar. Usiminas tatsächliche Ergebnisse, Errungenschaften und Leistungen könnten wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen angenommenen, einschließlich derjenigen, die im Consent Solicitation Statement angegeben sind, abweichen.

Über Usiminas

Usinas Siderúrgicas de Minas Gerais S.A.-USIMINAS ist einer der größten Stahlproduzenten Brasiliens mit Aktivitäten in Bergbau und Logistik, Kapitalgütern, Stahlerzeugung und in der Stahlverarbeitungsindustrie. Usiminas hat seinen Hauptsitz in der Rua Professor José Vieira de Mendonça, 3011, Bairro Engenho Nogueira - Belo Horizonte, MG, Brazil. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.usiminas.com.br.

Abteilung für Anlegerbeziehungen - USIMINAS
R. Prof. José Vieira de Mendonça, 3011 - 5º andar
Bairro Engenho Nogueira - Belo Horizonte/MG
ZIP Code 31310-260

Kontakt:

Cristina Morgan Cavalcanti
Leiterin Anlegerbeziehungen - USIMINAS
Telefon: +55 (31) 3499-8856

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