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EQS-News: Zur Rose: Bundesgerichtsurteil: Versand von rezeptfreien Arzneimitteln wird faktisch verunmöglicht



EQS Group-News: Zur Rose Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Zur Rose: Bundesgerichtsurteil: Versand von rezeptfreien Arzneimitteln wird
faktisch verunmöglicht

29.09.2015 / 16:43
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Frauenfeld, 29. September 2015

Medienmitteilung

Bundesgerichtsurteil zum Versand von rezeptfreien Arzneimitteln:

Versand von rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) faktisch verunmöglicht

Das Bundesgericht hat heute entschieden, dass der Versand von rezeptfreien
Arzneimitteln an die Patientinnen und Patienten nur zulässig sei, wenn dafür ein
Rezept auf Basis eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt vorliege. Zur Rose
bedauert diesen Entscheid sehr: Das Bundesgericht verunmöglicht damit faktisch
den Versand von rezeptfreien Arzneimitteln und hebt das Urteil des
Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau auf, das die bewährten Sorgfalts- und
Sicherheitsregeln von Zur Rose als gesetzeskonform eingestuft hatte.

Schon bisher unterlagen Versandapotheken bei der Abgabe von rezeptfreien
Arzneimitteln, so zum Beispiel einer Bepanthen-Salbe, eines Aspirins oder eines
Sidroga-Pfefferminztees, weit strengeren Sicherheitsanforderungen als
herkömmliche Apotheken und Drogerien. Dort können rezeptfreie Arzneimittel auch
ohne Beratung der Kunden und ohne Rezept verkauft werden. Das Bundesgericht hat
heute entschieden, dass der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an die
Patientinnen und Patienten ohne vorgängiges Rezept auf Basis eines persönlichen
Kontaktes mit einem Arzt nicht mehr zulässig ist.

Konkret bedeutet dies, dass der Patient auch für ein rezeptfreies Arzneimittel
einen Arzt konsultieren und ein Rezept einholen muss, um das Arzneimittel bei
einer Versandapotheke beziehen zu können. Mit dieser fragwürdig hohen Hürde wird
dem Konsumenten, der sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen die
rezeptfreien Arzneimittel per Post zustellen lassen möchte, deren Bezug über
eine Schweizer Versandapotheke verunmöglicht. Er wird überdies in seinem Recht
beschnitten, von den günstigen Konditionen für rezeptfreie Arzneimittel bei
einer Schweizer Versandapotheke zu profitieren. Insgesamt wird er damit gerade
dazu aufgefordert, auf ausländische Anbieter auszuweichen.

Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist von diesem Urteil nicht
betroffen. Ebenso sind Kosmetika und Gesundheitsprodukte weiterhin im
Versandhandel erhältlich. Das Urteil hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis der
Zur Rose.

Urteil führt zu massiver Ungleichbehandlung
Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group, sagt: «Mit dem Entscheid des
Bundesgerichts wird der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln faktisch
verunmöglicht. Das ist nicht im Interesse des Patienten und ist
wirtschaftsfeindlich. Die Patienten werden in ihrer Wahlfreiheit eingeschränkt
und die Versandapotheken gegenüber den herkömmlichen Apotheken und Drogerien
massiv benachteiligt.»

Versandapotheken sind eine zeitgemässe und beliebte Dienstleistung, die wegen
der stark wachsenden Anzahl älterer und gebrechlicher Personen und der rasch
steigenden Zahl chronisch Kranker eine grosse Nachfrage erfahren. Auch für
Personen aus abgelegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität ist der
Versand per Post eine enorme Zeitersparnis und für Menschen mit einem erhöhten
Diskretionsbedürfnis eine echte Erleichterung.

Derzeit beziehen in der Schweiz pro Jahr rund 350'000 Patientinnen und Patienten
ihre Arzneimittel über Versandapotheken.

Liberalisierungstendenzen in den Nachbarländern
Der Versand von rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln ist in
Deutschland seit 2004 etabliert und gesetzlich verankert. Für den Versand
rezeptfreier Arzneimittel müssen keine Rezepte vorgelegt werden. Entsprechend
steigt in Deutschland der Anteil rezeptfreier Arzneimittel, die im Versandhandel
bezogen werden, Jahr für Jahr. Das Nachbarland Österreich folgt: Hier ist der
Versand rezeptfreier Arzneimittel seit Mitte 2015 ebenfalls erlaubt; ein
ärztliches Rezept braucht es auch hier nicht.

Kontakt
Lisa Lüthi,Leiterin Kommunikation
E-Mail:  lisa.luethi@zurrose.com, Telefon: +41 52 724 08 14

Zur Rose Group
Die Schweizer Zur Rose Group ist mit ihren Marken «Zur Rose» und «DocMorris»
Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz. Mit
ihrem Geschäftsmodell trägt sie zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen
pharmazeutischen Versorgung bei. Sie zeichnet sich zudem aus durch die
Entwicklung von innovativen Dienstleistungen im Bereich Arzneimittelmanagement,
um die Wirksamkeit des Medikationsprozesses zu erhöhen. Dieses Schaffen von
Mehrwerten, die ausgeprägte Patientenorientierung sowie der Anspruch einer
kostengünstigen Arzneimittelversorgung macht die Unternehmensgruppe zu einem
wichtigen strategischen Partner für Leistungserbringer, Kostenträger und
Industrie. Der operative Sitz der Zur Rose Group befindet sich in Frauenfeld,
von wo aus auch der Schweizer Markt bedient wird. In Deutschland und Österreich
ist sie mit Tochtergesellschaften in Heerlen (NL) und Halle an der Saale (DE)
aktiv. 2015 übernahm sie eine Mehrheitsbeteiligung an BlueCare in Winterthur,
dem marktführenden Anbieter von vernetzenden Systemen im Schweizer
Gesundheitswesen. Die Zur Rose Group beschäftigt an den verschiedenen Standorten
über 800 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2014 einen Umsatz
von 916 Millionen Franken. Die Aktien der Zur Rose Group AG (ISIN CH0042615283)
werden auf den Handelsplattformen OTC-X der Berner Kantonalbank, KMU-X der
Zürcher Kantonalbank sowie der Lienhardt & Partner Privatbank Zürich AG
gehandelt. Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der DocMorris-Akquisition im
November 2012 begebene Unternehmensanleihe über 50 Millionen Franken ist an der
Schweizer Börse SIX Exchange kotiert (Valor 19972936, ISIN CH0199729366, Ticker
ZRO12). www.zurrosegroup.com



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29.09.2015  Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt
durch EQS Schweiz AG. www.eqs.com - Medienarchiv unter
http://switzerland.eqs.com/de/News

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.
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Sprache:     Deutsch

Unternehmen: Zur Rose Group AG

             Walzmühlestrasse 60

             8500  Frauenfeld

             Schweiz

Telefon:     +41 52 724 00 30

Fax:         +41 52 724 00 31

Internet: www.zurrose.com

ISIN:        CH0199729366, CH0042615283

Börsen:      Auslandsbörse(n) SIX


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