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Komitee NEIN zum EpG - gegen BAG-Zentralismus und WHO-Diktat

Eidg. Abstimmung - Komitee NEIN zum EpG: Epidemiengesetz (EpG) jenseits der Impffrage: Was hat das Epidemiengesetz (rEpG) mit Sexualerziehung zu tun? Sehr viel

Bern (ots)

Das revidierte Epidemiengesetz (rEpG) würde mit den Artikeln 5 und 19 einen Zwangssexual-Unterricht von Kindern und Jugendlichen unter dem Vorwand der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten ermöglichen. Dass das bisherige EpG keine rechtliche Grundlage für die Subventionierung des Kompetenzzentrums für Sexualpädagogik und Schule der PHZ Luzern, für die perverse Comic-Broschüre "Hotnights" und für andere zweifelhaften Aktionen des BAG bietet, hat das (Bundesamt für Gesundheit) BAG wenigstens teilweise in seinen Aktivitäten gehemmt. Das neue revidierte Epidemiengesetz bringt nun die vom BAG längst gewünschte rechtliche Grundlage.

Was das (Bundesamt für Gesundheit) BAG mit dem bisherigen EpG so alles subventionierte:

Dazu lohnt sich ein kleiner Rückblick in die jüngere Vergangenheit: Das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule an der Pädagogischen Hochschule Luzern erarbeitete ein sehr umstrittenes Grundlagenpapier zur Sexualpädagogik mit eindeutig ideologischen Tendenzen (Stichworte: Sexuelle Rechte von Kindern und Jugendlichen, d.h. ein Recht auf sexuelle Betätigung ohne Wissen und Einwilligung der Eltern, Gender-Mainstreaming, Gleichwertigkeit aller sexuellen Orientierungen, Animation zu sexueller Betätigung, Zwangssexualunterricht ohne Dispensationsrecht). Das gleiche Zentrum führte Pilotprogramme an diversen pädagogischen Hochschulen durch mit dem Ziel, "normale" Lehrer zu befähigen, ebenfalls Sexualunterricht zu erteilen. Der Betrieb des Kompetenzzentrums wurde heimlich durch Subventionen des BAG in der Höhe von beinahe 2 Mio. Fr. ermöglicht, obwohl bisher dafür keine rechtliche Grundlage für derartige Aktivitäten bestand. Inzwischen wurde dieses Zentrum geschlossen. Vermutlich aus taktischen Gründen und weil sich die Proteste allzu stark auf diese Institution eingeschossen hatten. Ausserdem galt es, die Debatte um das Epidemiengesetz und den Lehrplan-21 PR-mässig "zu entlasten".

Das Nationale Programm zur Bekämpfung von HIV und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten 2011 - 2013 (NPHS 2011-2017) enthält ebenfalls sehr viel ideologischen Ballast und fordert eine obligatorische Sexualerziehung für alle Kinder und Jugendlichen. Beispielsweise ist die darin die Rede von "sexuellen Rechten": d.h. Anleitung zu praktizierter Sexualität für Jugendliche ab 12 Jahren ohne Wissen und Einwilligung der Eltern in klusive Verhütung und Abtreibung. Grundlage für dieses Programm: das bisherige EpG. Kürzlich wurde eine Comicbroschüre mit dem Titel "Hotnights" von der Organisation "Sexuelle Gesundheit Schweiz" herausge geben. Sie richtet sich an Jugendliche ab 13 Jahren und erzählt auf dem Hintergrund eines Openair-Festivals die Geschichte von einigen jugendlichen Paaren. Die Sprache ist pervers degeneriert. Ausserdem enthält die Broschüre unwissenschaftliche Behauptungen (10% der Bevölkerung empfänden homosexuell) und Produkteplatzier-Werbung. Sie wird zusätzlich vom Migros-Kulturprozent gesponsert. Das BAG bezahlte die Entwicklung der fraglichen Broschüre zu 100% (siehe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100054456/100741012).

Anzumerken bleibt hier auch noch: Sexuelle Gesundheit Schweiz wurde im Jahr 2011 beispielsweise mit 91,4% der Betriebskosten durch das BAG subventioniert und versteht sich als Schweizer-Filliale der "International Planned Parenthood Federation" (IPPF). Und dies alles ohne Rechtsgrundlage.

Das neue Gesetz bringt nun die vom BAG längst gewünschte Rechtsgrundlage, welche die Subvention von obligatorischen Sexualerziehungsprogrammen ermöglichen wird.

"Art. 5

Nationale Programme

1

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet unter Einbezug der Kantone themenspezifische nationale Programme zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere in den Bereichen:

a. Impfungen; 
b. therapieassoziierte Infektionen und Resistenzen bei
   Krankheitserregern; 
c. HIV und andere sexuell übertragbare Krankheitserreger. 

2

Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Umsetzung der nationalen Programme.

Art. 19

1

Bund und Kantone treffen Massnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Beseitigung von Risiken der Übertragung von Krankheiten.

2

Der Bundesrat kann folgende Vorschriften erlassen:

(...) c. Er kann Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesens verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten."

Im Abstimmungsbüchlein heisst es dazu verharmlosend: "Das neue Gesetz schafft im Weiteren die Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche altersgerecht über gesundheitliche Gefahren informiert werden können, die von Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hirnhautentzündungen oder von sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/Aids ausgehen."

Zur der Pressekonferenz unseres Innenminister Alain Berset vom 13.08.2013 schreibt die Nachrichtenagentur sda: "Als Vorzüge hoben Berset und Conti auch die Möglichkeiten zur besseren Information zu sexuell übertragbaren Krankheiten wie HIV/AIDS hervor, was auch den Schulunterricht betreffen kann."

Immerhin, der Bundesrat gibt direkt zu, dass auch die Vermittlung von Informationen an Kinder und Jugend liche zu sexuell übertragbaren Krankheiten mit dem Epidemiengesetz "abgedeckt" sind. Was soll dagegen eingewendet werden?

Die aktuell dominierenden Player wie BAG oder Sexuelle Gesundheit Schweiz sollten diese "altersgerechte Vermittlung von Informationen" auf einer wissenschaftlichen Basis, ohne ideologisches "Beigemüse" durchführen. Dazu müssten sie die Elternrechten, d.h. deren Recht auf Erziehung ihrer Kinder gemäss ihren Werten respektieren. Dieses Szenario kann aber - auf Grund der bisherigen Erfahrungen - getrost ins Reich der Fabeln verwiesen werden.

Wer daher jede rechtliche Grundlage zu einer ideologischen Zwangssexualerziehung von Kindern und Jugendlichen ablehnt (hier unter dem Vorwand der Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten), stimmt allein schon aus diesem Grund am 22. September 2013 NEIN zum Epidemiengesetz (EpG).

Komitee NEIN zum EpG - gegen BAG Zentralismus und WHO-Diktat

* Zum Komitee gehören: Bürger für Bürger, EDU Schweiz, Human Life International (HLI) Schweiz Jugend & Familie, Junge SVP Kanton Luzern, Zukunft-CH.

Kontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die angegebenen
Kontaktpersonen der jeweiligen Organisation.

Bürger für Bürger: Ariane Roth
044 350 14 71, ariandel@hotmail.ch

EDU-Schweiz: Hans Moser, Präsident
079 610 42 37, hans.moser@edu-schweiz.ch

HLI-Schweiz: Christoph Keel
041 710 28 48, keel@human-life.ch

Jugend & Familie: Käthi Kaufmann
031 351 90 76, kaufmanns@livenet.ch

Junge SVP Luzern: Alexander Kares, Präsident
076 207 21 00, alexander@kares.ch

Zukunft-CH: Beatrice Gall
052 268 65 00, beatrice.gall@zukunft-ch.ch

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